Paul: Die Stromlobby hat sich durchgesetzt

EE-Wärmegesetz benachteiligt die Wärmerückgewinnung

Eine kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung spart Primärenergie. Bild: Zehnder

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) benachteiligt die kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, ist der Lüftungsgerätehersteller Eberhard Paul überzeugt. Tatsächlich ist die Einstufung der Wärmerückgewinnung umstritten.

Seit dem 1. Januar 2009 macht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) die Verwendung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung in Neubauten zur Pflicht. Davon profitiert haben 2009 vor allem die Hersteller von Wärmepumpen, belegt eine Untersuchung im Auftrag der Agentur für Erneuerbare Energien. Eberhard Paul, Geschäftsführer des Lüftungsgeräteherstellers Paul Wärmerückgewinnung sieht sich bestätigt: "Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bevorzugt die Stromlobby."

Paul kritisiert, dass die kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung (WRG) im EEWärmeG unterbewertet wird. Das Gesetz stuft die KWL lediglich als Ersatzmaßnahme zur Nutzungspflicht regenerativer Energien ein. Grund: Die Nutzung von Abluft wird nicht als erneuerbare Energie eingestuft.

Diese Festlegung war und ist umstritten. Beispielsweise heißt es in einem Zwischenbericht der Forschungseinrichtungen Institut für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu), Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW) vom Januar 2009 zur "Perspektivischen Weiterentwicklung des Marktanreizprogramms", es erscheine unplausibel, "dass Abwärme auf einem höheren Temperatur- und damit Energieniveau als Ersatzmaßnahme und nicht als erneuerbare Energie gemäß EEWärmeG betrachtet wird, während dieselbe Wärme, nach außen gelüftet und durch den Mischprozess mit kühlerer Außenluft abgekühlt, als 'Umweltwärme' und damit als erneuerbare Energie gilt, obwohl letztere unter Aufwand von Energie (zum Beispiel Strom für elektrische Wärmepumpen) auf das Temperaturniveau der Gebäude gehoben werden muss.

Natürlich ist die Wärmerückgewinnung aus der Abluft eine erneuerbare Energie, denn die Energie aus der warmen Abluft wird wiederverwendet, um die kalte Zuluft zu erwärmen", ist Paul überzeut. Das Argument, dass die Wärme zunächst einmal erzeugt werden muss, wobei nicht selten fossile Energien eingesetzt werden, hält der begeisterte Verfechter der Wärmerückgewinnung für rückwärtsgewandt. In Zukunft komme immer mehr Energie aus der internen Quelle wie der menschlichen Abwärme oder der der passiven Nutzung von Solarenergie. Das bestätigen die oben genannten Institute in ihrem Bericht: "Im Neubau 2005 ist bereits ohne WRG der Anteil interner Gewinne wesentlich höher. Durch WRG kann der Anteil erneuerbarer Energie je nach Wärmedämmstandard von 23 und 25 Prozent auf 37 bis 39 Prozent gesteigert werden, wenn man auch hier menschliche Abwärme, solare Gewinne und regenerierte Wärme zu Grunde legt.

Hinzu kommt, dass bei der energetischen Betrachtung der Wärmerückgewinnung oft die Energieeinsparung durch den reduzierten Luftwechsel nicht berücksichtigt wird. Denn mit einer kontrollierten Lüftungsanlage kann die Fensterlüftung entfallen. Es wird nicht mehr so viel zum Fenster hinaus geheizt und ein Großteil der Wärmeenergie der Raumluft wieder genutzt. 

Paul hat für ein Haus mit 150 Qualdratmetern Nutzfläche und einem Jahresheizwärmebedarf lauf EnEV 2009 von 60 kWh/m²a eine detaillierte Vergleichsrechnung angestellt. Sein Fazit: Gegenüber den vom EEWärmeG als regenerativ eingestuften Heiztechnologien Solarthermie und Erdwärmepumpe schneidet die Wärmerückgewinnung in Bezug auf den Primärenergieverbrauch am günstigsten ab. Im Gesetz werde aber nicht der Primärenergieverbrauch, sondern der Endenergieverbrauch betrachtet, betont Paul. "Weil der Primärenergiefaktor von Strom keine Rolle spielt, ist es kein Problem mit einer Wärmepumpe den geforderten Wärmeenergie-Deckungsanteil von 50 Prozent zu erreichen", so der Unternehmer.

Auch kontrollierte Lüftungsanlagen müssen laut EEWärmeG mindestens 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs decken. Ein Wert, der heute nur schwer zu erreichen ist.

Entsprechend gering dürfte der Anteil an den 32 Prozent der Fälle sein, in denen das EE-Wärmegesetz 2009 über Ersatzmaßnahmen erfüllt wurde. Eine größere Rolle spielen hier die Wärmedämmung sowie die Wärmeversorgung aus Fernwärmenetzen oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Insgesamt wertet die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) das Gesetz als Erfolg. "Das Gesetz wird von den Häuslebauern gut ange­nommen – immerhin wurden im vergangenen Jahr bei zwei von drei Neubauten Solaranlagen, Holz- oder Pelletheizungen und Wärmepumpen eingesetzt. In etwa 32 Prozent der Fälle wurde der gesetzliche Mindestanteil sogar übertroffen", bilanziert AEE-Geschäftsführer Jörg Mayer die Befragung von 500 Bauunternehmen, gewerblichen Bauträgern sowie Architektur- und Planungsbüros.

Solar­thermie-A­­­nlagen machten 2009 mit 39 Prozent den größten Anteil der verwendeten Heizungstechnologien aus. Dahinter folgen Erdwärme-Heizungen (27 Prozent), Umwelt­wärme (14 Prozent), Holz- oder Pelletheizungen (14 Prozent), Biogas- (5 Prozent) und Pflanzenölheizungen (0,9 Prozent). Werden Erdwärme und Umweltwärme unter der gemeinsamen Wärmepumpen-Technik zusammengefasst, erreichen Wärmepumpen einen Anteil von 41 Prozent – was die Vollversorgungs-Technologie laut AEE zum Spitzenreiter im Neubau macht. 117sth

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