Produkte stehen auf den Frühjahrsmessen stärker im Fokus

Bessere Förderung für Lüftung soll Akzeptanz erhöhen

Hersteller von Lüftungssystemen setzen auf neue Förderung. © Zehnder

Die Zahl der installierten Lüftungsanlagen ging 2015 leicht zurück. Das soll sich 2016 wieder ändern, auch mit besserer Förderung.

Seit 1. Januar 2016 müssen Wohnungslüftungsgeräte mit dem Energieeffizienzlabel (ErP-Label) gekennzeichnet sein. Sie werden den Effizienzklassen A+ bis G zugeordnet und müssen so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Das Label enthält nicht nur Energiekennwerte, sondern auch Informationen zum Geräuschpegel, den das Gerät im Aufstellraum entwickelt und zum Volumenstrom, den es bewältigt. Die Klasse A+ wird meist mit Feuchte- und Luftqualitätssensoren erreicht. Ab 2018 werden die Anforderungen noch einmal verschärft. 

Parallel dazu kann in Deutschland seit 1. Januar 2016 im Rahmen der von der KfW geförderten Sanierungsmaßnahmen auch mit der Installation von Lüftungsanlagen begonnen werden, Förderanträge sind ab 1. April 2016 möglich.

Das förderfähige Lüftungspaket besteht aus der Erneuerung oder dem erstmaligen Einbau einer förderfähigen Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit mindestens einer förderfähigen Maßnahme zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle wie einer Dämmung der Wände oder der Erneuerung der Fenster. Dafür gibt es einen Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent.

Förderfähig sind unterschiedliche Anlagen. Dazu zählen bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die Feuchte-, CO2- oder Mischgasgeführt sind und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von unter 0,20 W/ (m3/h) aufweisen. Außerdem zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von 80 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von 0,45 W/(m3/h) oder ein Wärmebereitstellungsgrad von 75 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme von 0,35 W/(m3/h) erreicht wird.

Auch Kompaktgeräte wie sie etwa in Passivhäusern zum Einsatz kommen sind förderfähig. Sie benötigen einen Luft-/Luft-Wärmeübertrager und eine Abluftwärmepumpe mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von 75 Prozent bei einer Jahresarbeitszahl von 3,5 und eine spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von 0,45 W/(m3 /h) erreicht wird oder eine Luft-/Luft-/Wasser-Wärmepumpe ohne Luft-/Luft-Wärmeübertrager mit denen eine Jahresarbeitszahl von 3,5 bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme der Ventilatoren von 0,35W/(m3 /h) erreicht wird. Notwendig ist außerdem ein Blower-Door-Test entsprechend den Anforderungen der KfW.

Die Lüftungshersteller hoffen durch die verbesserte Förderung auf höhere Aufmerksamkeit bei den Frühjahrsmessen. So bilden bei Zewotherm Systeme zur zentralen und dezentralen Lüftung den Schwerpunkt der diesjährigen SHK-Messen. Alle ErP-relevanten Produkte werden mit ErP-Verbundanlagenlabel angeboten und sind teilweise auch schon für die Verschärfung 2018 vorbereitet. Für die dezentrale Wohnraumlüftung haben die Remagener den Zewo SmartFan auf den Markt gebracht. Laut Hersteller ist das Gerät durch die kompakte Bauweise (Kernbohrung 162 mm) und eine Mindestwandstärke von nur 270 mm eines der kleinsten Wohnraumlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung. Der Schalldruckpegel liegt ab 11 db(A), der Wärmebereitstellungsgrad bei bis zu 92 Prozent.

Getair stellt auf der Bautec in Berlin den SmartFan S vor. Dieser misst mit integrierten Sensoren Außen- und Innentemperatur sowie die Feuchtigkeit in der Luft und regelt den Luftstrom entsprechend. Alle mit dem Gerät ausgestatteten Räume können bis zu drei verschiedenen Gruppen zugeordnet werden. Diese können dann individuell angesteuert werden. Die Sensoren reagieren nun automatisch auf die Gegebenheiten innerhalb einer Zone. Unterschiedliche Feuchtelasten in den Wohnräumen können so gezielt abgebaut werden. von Pia Grund-Ludwig

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