Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Grundversorger müssen bei einem Ausfall einspringen

Versorgerwechsel spart Heizkosten

Heizkosten sparen können Verbraucher durch den Wechsel ihres Gasanbieters. Das ist meist unkompliziert.

Durch einen Wechsel des Gasversorgers können Verbraucher unter Umständen mehrere Hundert Euro jährlich sparen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Energieberatung hin. Der Wechsel ist einfach und risikolos möglich und sichert schon für die aktuelle Heizsaison günstigere Preise.

"Eigentlich weiß es ja jeder – durch einen Wechsel des Anbieters lässt sich ohne weitere Anstrengung viel Geld sparen", erklärt Birgit Holfert, Expertin der Verbraucherzentrale Energieberatung. "Bei der Beratung mache ich aber die Erfahrung, dass viele Verbraucher Angst haben, bei Problemen auf einmal ohne Gas dazustehen, oder zumindest einen erheblichen bürokratischen Aufwand vermuten.

Beide Sorgen sind laut der Energieberaterin aber unbegründet: Die Gasbelieferung ist über den örtlichen Grundversorger in jedem Fall gesichert. Und der Wechsel selbst ist völlig unkompliziert: Der Kunde schließt einfach mit einem neuen Anbieter einen Vertrag ab. Dieser kümmert sich um die Kündigung beim alten Versorger und alle weiteren Formalitäten. Dazu braucht der Kunde lediglich seinen bisherigen Vertrag, worin sich eine eventuelle Mindestvertragslaufzeit und die Kündigungsfrist finden.

Für den Abschluss des Neuvertrages werden außerdem bisherige Kunden- und Zählernummer sowie der jährliche Verbrauch benötigt. Alle diese Daten finden sich im Normalfall auf der letzten Rechnung. Der Vergleich verschiedener alternativer Tarife ist über Vergleichsportale im Internet leicht möglich. Dabei sollte man aber auf die Voreinstellungen der Suchfunktion achten – Tarife mit Vorauskasse, komplizierten Bonusregelungen oder sehr langer Mindestvertragslaufzeit sind nicht empfehlenswert.

Im Zweifel oder wenn kein Internetanschluss zur Verfügung steht, empfiehlt Holfert, die Hilfe der Verbraucherzentrale Energieberatung in Anspruch in zunehmen: "Wir erklären Ratsuchenden, worauf es bei einem Anbieterwechsel ankommt, und helfen bei der individuellen Entscheidung." Was aber tun, wenn man gar keinen Einfluss auf die Auswahl des Anbieters hat, weil der Vertrag über den Vermieter läuft? "Der Vermieter ist zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet", erläutert Birgit Holfert. "Oftmals kann man ihn deshalb zu einem Wechsel des Anbieters bewegen." Quelle: Verbraucherzentrale / pgl

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