Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Auftragsbücher der Handwerksbetriebe sind voll

Verbraucher ziehen Heizkesseltausch vor

Hohe Nachfrage nach Kesseln herrscht in Baden-Württemberg. Bild: Viessmann

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg erfordert eine Einbeziehung regenerativer Energien, wenn man die Heizung nach dem 1. Januar 2010 saniert. Das ist den Hausbesitzern zu teuer, deshalb wollen viele noch dieses Jahr tauschen.

Die nahende Gesetzesänderung beschert den Handwerksbetrieben in Baden-Württemberg derzeit volle Auftragsbücher. Da eine Heizungsrenovierung im kommenden Jahr die Haushaltskasse stark belasten kann, versuchen viele Verbraucher, noch bis Ende dieses Jahres ihre Heizkessel auszutauschen.

„Die Verbraucher haben Schwierigkeiten, Handwerksbetriebe zu finden“, sagt Christian Michaelis, Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Durch die deutlich höheren Investitionen, die bei einer Renovierung nach den neuen Richtlinien im nächsten Jahr anfallen, gebe es natürlich einen „objektiven Anreiz“, die Heizungsanlage noch dieses Jahr auszutauschen. Probleme sieht er auch in der Bewertung der Heizungsanlage durch die Verbraucher: „Viele haben ein zu positives Bild von ihrer eigenen Heizungsanlage.“ Auch uneffiziente Energieschleudern werden nicht getauscht.

„Die meisten Verbraucher wollen wissen, ob es für die Heizkesselerneuerung Übergangsregelungen gibt“, bemerkt Paul Gugel vom Baureferat des Regierungspräsidiums Tübingen. Auch er habe vernommen, dass es momentan „zu viele Aufträge für die Handwerksbetriebe“ gebe. Klar sei aber auch, dass der Heizkessel nicht getauscht werde, wenn er vielleicht noch drei Jahre hält, da „höhere Aufwendungen“ für die Heizungsrenovierung nach den neuen Richtlinien erforderlich seien.

Konventionelle Verfahren zur Wärmegewinnung sind unter dem Strich deutlich billiger in der Anschaffung als nachhaltige Heizungssysteme, die auf die Integration von erneuerbaren Energien setzen. Die Folge ist, dass manche Handwerksbetriebe derart ausgelastet sind, dass sie schon etlichen Kunden absagen mussten. Durch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EwärmeG) sind Verbraucher, die ihren Heizkessel austauschen wollen, ab dem 1. Januar 2010 dazu verpflichtet, mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Die meisten Verbraucher wissen zwar von dieser neuen Regelung. Oftmals zögern sie jedoch, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. „Ansprechpartner für die Hausbesitzer sind in erster Linie die Innungs-Fachbetriebe“, erklärt Hans-Balthas Klein, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg.

Um die gesetzlich geforderten zehn Prozent an regenerativen Energien zu decken, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der Verbraucher kann zwischen Sonnenenergie, Erdwärme, Biomasse (Holz) einschließlich Biogas und Bioöl oder Umweltwärme durch Wärmepumpen wählen. Möchte oder kann er keine dieser Optionen nutzen, hat er die Möglichkeit einer „ersatzweisen Erfüllung“. Diese kann beispielsweise durch eine verbesserte Wärmedämmung des Wohngebäudes oder durch den Bezug der Wärme von einem Blockheizkraftwerk erfolgen, das bestimmte Auflagen erfüllt. jm

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