Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Regelung betrifft derzeit nur etwa 150.000 Anlagen

Schornsteinfeger: Austauschpflicht funktioniert

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks widerspricht der Aussage, dass die Austauschpflicht für alte Holzöfen nicht funktioniert.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks widerspricht der Aussage der Branchenverbände ZVSHK und HKI, dass die Austauschpflicht für alte Holzöfen nicht funktioniert. Wie berichtet schreibt die Bundesimmissionsschutzverordnung vor, dass Einzelfeuerstätten für feste Brennstoffe mit Datum auf dem Typschild vor 1975 seit Beginn dieses Jahres mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet werden müssen oder nicht mehr betrieben werden dürfen.

"Meiner Wahrnehmung nach funktioniert das ganz gut, genaues kann man aber erst sagen, wenn alle Schornsteinfeger die konkreten Zahlen aus dem vergangenen Jahr gemeldet haben", sagt Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Ohnehin, so Langer weiter, seien von der Austauschpflicht nur rund 150.000 bis 200.000 Feuerstätten betroffen. "Da wären 100.000 ausgetauschte Öfen doch schon eine ganz gute Zahl, wobei mir schleierhaft ist, wo der HKI diese Zahl her hat."

Zu der Aussage, dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Anlage, die sich sowohl offen als auch geschlossen betreiben lasse, schon mal als offen einstuften, um Kunden nicht zu verärgern sagt Langer, dass es da keinen Spielraum gebe: "Eine solche Anlage der Bauart 2 ist der Gesetzgebung zufolge ganz klar als offen einzustufen, darf dann aber auch nur gelegentlich betrieben werden."

Richtig sei, dass die Gesetze und Verordnungen Interpretationsspielräume lassen, beispielsweise wenn es um die Einstufung als historische Anlagen geht, die ebenfalls nicht von der Austauschpflicht betroffen sind. sth

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.