Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Mehr Schutz vor Abzocke beim Kauf von Gas und Strom

Schlichter berät bei Stress mit Energieversorgern

Eine neue Schlichtungsstelle soll bei Auseinandersetzungen zwischen Energieversorgern und Verbrauchern vermitteln.

Immer mehr Verbraucher entscheiden bei der Wahl ihres Energieversorgers nach Preis, aber auch nach ökologischen Kriterien. Das funktioniert oft, aber nicht immer. Wer Ärger mit seinem Energieversorger hat, kann sich seit gut einem Monat kostenlos an die neue Schlichtungsstelle Energie wenden. Davor muss er sich mit seinem Anliegen bereits erfolglos an das Unternehmen gewandt haben.

Träger der Schlichtungsstelle sind der Verbraucherzentrale Bundesverband und Unternehmensverbände. Die Verbände sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Verband kommunaler Unternehmen und der Bundesverband Neuer Energieanbieter. Ordentliche Mitglieder des Trägervereins können Verbände, Energieversorger, Messstellenbetreiber oder Messdienstleister werden. Das soll für mehr Verbrauchersicherheit sorgen, die Mitglieder des Vereins verpflichten sich, dessen Schlichtungssprüche zu akzeptieren.

"Verbraucher sollten bei der Wahl eines Anbieters künftig auch darauf achten, ob er Mitglied bei der Schlichtungsstelle ist", so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zwischen Kunden und Energieversorgern kann es zu Konflikten kommen, etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen. Können sich Kunden und Unternehmen nicht einigen, bestand bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Solche Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen und sind für Verbraucher und Unternehmen finanziell belastend. Abhilfe schafft nun die neue Schlichtungsstelle Energie.

Verbraucher können dort auch dann ein Verfahren anstrengen, wenn das Unternehmen nicht Mitglied des Trägervereins ist. Das <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung energiewirtschaftsgesetz.pdf _blank energiewirtschaftsgesetz als>Energiewirtschaftsgesetz sieht eine Teilnahmepflicht vor. Das Verfahren ist für die Verbraucher kostenlos, lediglich eigene Aufwendungen wie Porto müssen sie selbst bezahlen. Beschwerden können Betroffene postalisch, per Fax oder im Internet an die Schlichtungsstelle richten.

Um einen Antrag zu stellen, müssen wichtige Unterlagen zur Hand sein: Name des Versorgers, Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schriftwechsel. Für Unternehmen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 350 Euro, wenn ein Antrag gestellt und ein Verfahren aufgenommen wurde. Das soll Unternehmen dazu motivieren, sich ohne Schlichtung mit den Verbrauchern zu einigen.

Ein Verfahren soll in der Regel nicht länger als drei Monate dauern und mit einer Empfehlung des Ombudsmannes enden. Zwar ist diese nicht bindend. Anbieter, die Mitglied der Schlichtungsstelle sind, unterwerfen sich jedoch laut Satzung dem Schlichtungsspruch. "Die Schlichtungsstelle wird dazu beitragen, im Markt die Spreu vom Weizen zu trennen. Schwarze Schafe werden es künftig schwerer haben", so Fehrenbach.

Das iat auch notwendig, denn der Wettbewerb am Gas- und Strommarkt nimmt zu. So hat sich 2011 nach Angaben des Preisvergleichers Toptarif die Zahl der Gasanbieter vor Ort von 41 auf durchschnittlich 59 erhöht. Damit hätten sich die Auswahlmöglichkeiten für private Verbraucher in den letzten drei Jahren nahezu verzehnfacht.

Die größte Vielfalt gibt es derzeit mit über 70 verfügbaren Anbietern in vielen Regionen Baden-Württembergs sowie in Teilen Schleswig-Holsteins, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens. In zahlreichen Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens haben Verbraucher hingegen deutlich weniger Auswahlmöglichkeiten. In der Spitze lassen sich in Städten wie Aachen, Gelsenkirchen, Leverkusen und Mainz mehr als 400 Euro durch einen Anbieterwechsel im ersten Jahr einsparen. bba

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