Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Stornierung bei fallenden Preisen ist bis zu 14 Tage möglich

Online-Heizölkauf darf widerrufen werden

Nach einem Urteil des BGH können Heizölkunden nach Fernabsatzgesetz einen Kauf bis zu 14 Tagen rückgängig machen.

Bereits im Juni hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, das Heizölkunden zu Beginn der Heizperiode interessieren sollte. Danach können Heizölbestellungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Bei fallenden Preisen haben Kunden die Möglichkeit, aus einem Vertrag auszusteigen und neu zu bestellen. Den Lieferanten gefällt das nicht, sie bleiben auf den Kosten sitzen.

In dem Urteil wurde entschieden, dass die Heizölbestellungen, die per Fax, Telefon oder Internet abgegeben werden, unter das Fernabsatzgesetz fallen. Damit ist auch ein Widerruf möglich. Die Händler beklagen nun, dass das zu einer ungerechten Verteilung der Risiken führe. Wenn die Preise steigen, müssen sie zu dem Preis liefern, der zum Bestellzeitpunkt gegolten hat. Bei fallenden Preisen haben die Kunden aber das Recht zur Kündigung. Bislang waren solche Kündigungen auch möglich, aber nur bei Zahlung relativ hoher Entschädigungen.

Das Urteil dürfte auch das Geschäftskonzept der Preisvergleichsportale gefährden. Verbraucherschützer begrüßen das Urteil als konsequente Durchsetzung des Fernabsatzgesetzes. pgl

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