Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verabschiedet

Neue Gebäude müssen erneuerbare Energien verwenden

Bundesumweltminister Gabriel setzt auf regenerative Energien. © Ossenbrink

Am 01.01.2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass neue Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass neue Gebäude einen Teil ihres Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag beziehungsweise -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.

Das Gesetz legt fest, dass Hausbesitzer in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen müssen. Als erneuerbare Energiequellen können solare Strahlungsenergie, Umweltwärme, oberflächennahe Geothermie oder Biomasse eingesetzt werden. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmebereich von heute 6,6 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 steigt.

Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter Prozentsatz der Wärme mit der jeweiligen Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der Energieform. So müssen beim Einsatz von Solaranlagen mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs gedeckt werden. Wird die Wärme dagegen mit fester oder flüssiger Biomasse oder mit Erd- oder Umweltwärme erzeugt, muss dadurch mindestens die Hälfte des Wärmebedarfs gedeckt werden. pgl

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