Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Förderdschungel erfordert viel Geduld

Landesmittel können MAP-Sperre teilweise abfedern

Viel Hirnschmalz ist für ein Durchforsten des Förderdschungels notwendig. © Interhyp

Mittel aus Landesprogrammen für Heizungen mit erneuerbaren Energien können den noch bestehenden Mittelstopp für das Marktanreizprogramm mildern.

Zum 7. Juli 2010 wird der <link heizung-warmwasser aktuelles artikel koalitionskreise-versprechen-aufhebung-der-map-sperre-1307.html _blank der haushaltssperre für das>Förderstopp für das Marktanreizprogramm aufgehoben. Dann gibt es wieder Zuschüsse für die Umrüstung von Heizungen auf erneuerbare Energien. Unklar ist aber, ob dann die Mittel für 2010 aufgestockt werden. Sonst wird es schon nach wenigen Wochen einen neuen Förderstopp geben müssen. Teilweise lassen sich aber auch KfW-Kredite oder Landesprogramme nutzen, um im Rahmen der energetischen Sanierung auch die Heizung zu erneuern.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, für bereits abgeschlossene Heizungssanierungen Anträge zu stellen, auch wenn die offizielle Aufhebung des Förderstopps noch auf sich warten lässt. Es gebe zwar keine Formulare mehr dazu auf der Homepage der für die Zuschüsse zuständigen BAFA. Die Verbraucherschützer raten deshalb zu einem Trick: Die Antragsformulare seien unter Umständen noch über die Heizungsbauer verfügbar, die die Anlage installiert haben. Diese Vordrucke solle man verwenden. "Lehnt das BAFA den Antrag dann ab, sollte in jedem Fall fristgerecht Widerspruch eingelegt werden", lautet der Tipp der Verbraucherschützer.

Wer derzeit energetische Sanierungen plant und einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel beispielsweise mit einer Solaranlage kombiniert, kann KfW-Fördermittel des Programms "Energieeffizient sanieren" unter der Programmnummer 152 beantragen. Der Zinssatz beginnt hier bei 2,57 Prozent, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre. Solaranlagen ohne Heizungserneuerung werden über die KfW-Bank noch im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Hier ändern sich allerdings die Förderbedingungen schon zum 30. Juni 2010. Wer noch von den jetzigen Konditionen profitieren will muss sich beeilen. Förderanträge bei der KfW müssen vor Beginn der Maßnahmen über die Hausbank gestellt werden. Die kann einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers fordern, um die Höhe des Kredits zu bestimmen.

Daneben gibt es noch eine Reihe von Landesprogrammen. Das Land Baden-Württemberg etwa unterstützt den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energieträger in neuen und bestehenden Wohnimmobilien mit bis zu drei Wohneinheiten. Förderfähig sind solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Holzvergaser-Zentralheizungen, energieeffiziente Wärmepumpen nach der VDI 4650, die Nutzung von Erdwärmeanlagen sowie Kraft-Wärme-Kopplung-Einzelanlagen. Dafür gibt es zinsverbilligte Darlehen ab 5000 und bis zu 50.000 Euro. Anträge sind bei der L-Bank über die Hausbank möglich. Die Mittel reichten bis Jahresende, man liege mit den Bewilligungen im Plan, berichtet L-Bank-Sprecher Simon Hönig gegenüber EnBauSa. Eine Kumulierung mit anderen Mitteln ist möglich.

In Berlin gibt es über die Investitionsbank Berlin (IBB) ebenfalls  Darlehen zur energetischen Sanierung. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW von der IBB nochmals verbilligt. Pro Wohnung gibt es bis zu 50.000 Euro Kredit. Die betreffenden Gebäude müssen vor 1995 gebaut worden sein. In Kooperation mit der Berliner Energieagentur gibt es zudem Beratungsangebote.

In Brandenburg bekommt man Geld, wenn die energetische Sanierung mindestens auf Neubau-Niveau entsprechend den Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 erfolgt. Das Gebäude muss vor dem 2. Oktober 1990 fertiggestellt worden sein. Die Förderung ist nur innerhalb der innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete möglich und erfolgt einkommensabhängig. Als Grundförderung gibt es einen  Zuschuss von 18.000 Euro. Haushalte mit geringen Einkünften erhalten nochmals  5.000 Euro. Werden beim Sanieren die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz eingehalten werden, kann ein weiterer Zuschuss in Höhe von bis zu 5.000 EUR, jedoch maximal in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten, gewährt werden. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg hat für 2010 noch 8 Millionen Euro für Instandsetzung und 18 Millionen für altersgerechtes und energetisches Sanieren zu vergeben, erklärt deren Sprecher Matthias Hänsch.

In Hamburg gibt es unterschiedliche Töpfe der Wohnungsbaukreditanstalt, zwischen denen das Geld bei Bedarf auch verschoben werden kann. Im Moment stünden noch ausreichend Mittel zur Verfügung, so die Hamburger. Geld gibt es dort unter anderem für die Installation von Solarkollektoren mit Zuschüssen zwischen 75 und 100 Euro pro Quadratmeter und einem Extrabonus für Anlagen über 30 m2. Auch bei der Heizungsunterstützung fällt der Zuschuss noch mal 40 Euro pro m2 höher aus. Maximal werden 40 Prozent der Anlage bezuschusst, pro Quadratmeter Wohnfläche gibt es höchstens  280 Euro.

In Bremen gibt es Geld, wenn elektrische Einzelöfen durch eine Zentralheizungsanlage mit erneuerbaren Energien, Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder Abwärmenutzung ersetzt wird. Ist das nicht möglich, kann sie mit Gas betrieben werden. Für ölbefeuerte Zentralheizungsanlagen gibt es keinen Zuschuss. Wenn Geld fließen soll, muss das Projekt außerdem Geld aus einem der KfW-Programme zum Thema energieeffizient sanieren oder aus dem Marktanreizprogramm erneuerbare Energien bekommen. Dann gibt es einen Zuschuss von bis zu 500 Euro pro  Gebäude.

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Verringerung von CO2-Emissionen, wenn diese den jährlichen Heizwärmebedarf des Gebäudes auf maximal 25 Kilowattstunden pro Quadratmeter verringern. Dafür gibt es einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

In Niedersachsen können Hauseigentümer ein Energieeffizienzdarlehen beantragen. Damit werden Darlehen aus dem Programm Energieeffizient Sanieren der KfW weiter verbilligt.  Unterstützt wird die Dämmung der Außenwände, des Daches und/oder der obersten Geschossdecken, von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller. Geld gibt es auch für die Erneuerung der Fenster und der Außentüren, den Einbau einer Lüftungsanlage, den Austausch der Heizung sowie den Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe. Die Gebäude müssen vor 1995 gebaut worden sein.

In Nordrhein-Westfalen wird die Markteinführung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien und rationellen Energieverwendung gefördert. Mitfinanziert werden unter anderem Anlagen zur Verwertung von Abwärme, Wärmepumpen mit kombinierter Raumwärme- und Warmwasserversorgung, wenn es sich um Muster- oder  Pilotanlagen handelt, thermische Solaranlagen für die Brauchwassererwärmung sowie Fotovoltaik-Anlagen mit Netzanbindung ab einer Mindestleistung von 2 Kilowatt Peak (in Passivhäusern und so genannten 3-Liter-Häusern ab 1 Kilowatt Peak) als Multiplikatoranlagen sowie Passivhäuser und Gebäude im 3-Liter-Hausstandard in Solarsiedlungen.

 
Rheinland-Pfalz fördert Musterlösungen

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz fördert im Rahmen eines Pilotvorhabens Musterlösungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Verbindung mit dem Einsatz regenerativer Energien. Geld gibt es im Rahmen dieses Programms auch für Heizkonzepte mit Wärmepumpen, Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Solarthermie. Bei Wärmepumpen ist beim Sanieren eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 gefordert, im Neubau von besser als  4,7.

Eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zählt nur bei Sanierungen als Innovation. Sie muss einen Wärmerückgewinnungsgrad von über 80 Prozent haben. Eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und Erdwärmetauscher zählt ebenfalls nur bei Sanierungen als förderfähige Innovation. Eine Solarthermieanlage ist beim Sanieren dann förderfähig, wenn mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs aus Solarenergie kommen. Im Neubau ist zudem eine Kombination mit Fotovoltaik gefordert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt für neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser zwischen 2.500 EUR und 25.000 Euro, für bestehende Niederenergiehäuser bis zu 40.000 Euro. Für den Einsatz besonders innovativer Konzepte gibt es zwischen 2.500 und 5.000 Euro.  Die maximale Förderung einschließlich der Grundförderung beträgt 50.000 Euro pro Objekt.

Ingesamt 10 Millionen Euro stehen im Land für die Jahre 2007 bis 2011 zur Verfügung, ein Drittel des Geldes sei noch da, heißt es bei der Effizienzoffensive Rheinland-Pfalz, die für die Prüfung und Vergabe verantwortlich ist. Das Förderprogramm kann gemeinsam mit bestehenden Förderprogrammen des Bundes und des Landes in Anspruch genommen werden.

 
Thüringen vergibt Öko-Darlehen

Im Saarland gab es Mittel für die Installation von Fotovoltaik und den Austausch von Heizkesseln, diese sind jedoch ausgeschöpft. Sachsen fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien, über Sondermittel zur Sanierung von Gebäuden in Richtung Energieeffizienz war jedoch nichts zu erfahren.

In Thüringen gibt es die Möglichkeit, über die Aufbaubank Ökoplus-Darlehen zu beantragen. Auch diese Programme werden ergänzend zu KfW-Mitteln angeboten. Mitfinanziert werden Wärmeschutzmaßnahmen zur Dämmung, der Einbau neuer Fenster, der Austausch von Verglasung oder Haustüren sowie der Austausch von Heizungen in Richtung Erneuerbare Energien. Gefördert wird einkommensabhängig bis zu einem Darlehensvolumen von  50.000 Euro. pgl

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