Seit 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Vor 1985 eingebaute Heizkessel dürfen nicht mehr betrieben werden. Eine Ausnahme hierzu bilden Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Für Altgeräte zahlt Wolf Heiztechnik eine Kesseltausch-Prämie von 300 Euro.
Die Prämie gibt es für die neueste Generation der Brennwertgeräte (CGB-2, CGS-2, CGW-2, CSZ-2, und TOB) beziehungsweise der Wolf Wärmepumpen. Auch bei Altgeräten, die "nur" 15 Jahre betrieben wurden, empiehlt der Heiztechnik-Hersteller einen Austausch. Zumal der Staat die Investitionskosten mit 10 Prozent Zuschuss fördert. Der Austausch veralteter Heizsysteme senkt durch die Ersparnis von Öl und Gas nicht nur die CO2-Emission, sondern führt auch zu einer Heizkostenersparnis. Quelle: Wolf / bba