Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Anlagen ab Baujahr 1986 erhalten Effizienz-Kennzeichen

Kennzeichnung alter Heizungen startet 2016

Die Kennzeichnung von Heizkesseln im Bestand startet 2016 und wird 2017 verpflichtend.

Die Bundesregierung will die Modernisierungsrate von Heizungsanlagen erhöhen. Um dafür einen Anreiz zu schaffen, werden seit Jahresbeginn 2016 Öl- und Gas-Heizkessel mit bis zu 400 kW, die älter als 15 Jahre sind, nach und nach mit einem Label versehen.

Dieses Jahr ist das Labeling noch freiwillig, ab 2017 gesetzlich verpflichtend. Heizungsmodernisierungen sind hierzulande dringend nötig: Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums bei 17,6 Jahren, 36 Prozent sind sogar älter als 20 Jahre. Mehr als 70 Prozent der installierten Wärmeerzeuger erreichen nur die Effizienzklasse C, D oder E und verbrauchen deutlich mehr Energie als Geräte der höheren Effizienzklassen.

Die ältesten Kessel werden zuerst gekennzeichnet, danach sind schrittweise jüngere Baujahre an der Reihe. Das bedeutet: 2016 erhalten ausschließlich Wärmeerzeuger ein Label, die bis einschließlich 1986 eingebaut wurden, 2017 alle Anlagen mit einem Baujahr bis einschließlich 1991. Berechtigt zur Vergabe des Effizienzlabels sind Heizungsfachfirmen, Schornsteinfeger und bestimmte Gebäudeenergieberater, verpflichtet dazu sind die sogenannten bevollmächtigten Schornsteinfeger. Ab 2017 müssen die Bezirksschornsteinfeger alle Heizkessel bis 400 kW, die noch kein Label haben, etikettieren.

Die Software für die Erstellung sowie die Aufkleber für Bestandsanlagen werden vom Bundeswirtschaftsministerium bereitgestellt. Fachhandwerker erhalten die Label sowie Endkundenflyer im Onlineshop des Zentralverbandes SHK. Buderus unterstützt seine Handwerkspartner beim Labeling für Neugeräte: Mit der Software Logasoft EnergyLabel können Heizungsfachfirmen über die Buderus Website das Energielabel für individuell konfigurierte Systeme erstellen. Quelle: Buderus / pgl

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