Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Jetzt ist Baden-Württembergs Landtag gefragt

Kabinett beschließt Novelle des E-Wärme-Gesetzes

Franz Untersteller hat den Beschluss zum E-Wärme-Gesetz durchs Kabinett gebracht. © F. Fazii

Das E-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg ist durchs Kabinett und muss nun noch den Landtag passieren.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. Dezember 2014 den Entwurf der EWärmeG-Novelle verabschiedet und dem Landtag zur Beratung übergeben. Mit dem Gesetz wird der Pflichtanteil erneuerbarer Energie bei der Wärmegewinnung in älteren Gebäuden von 10 auf 15 Prozent erhöht und der Geltungsbereich des Gesetzes wird von Wohngebäuden auch auf Nichtwohngebäude erweitert. Gleichzeitig werden im Vergleich zum aktuellen EWärmeG deutlich mehr Optionen angeboten, wie Gebäudeeigentümer den Pflichtanteil erbringen können. Auch die Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten wird zugelassen, bereits in der Vergangenheit ergriffene Maßnahmen können anteilig Anrechnung finden.

Wie die bisherige Regelung, greift auch das novellierte EWärmeG erst im Fall einer ohnehin anstehenden Heizungserneuerung in einem Gebäude. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Umweltminister Franz Untersteller versprechen sich von der Novelle einen Schub für den Klimaschutz: "Wir passen das Erneuerbare-Wärme-Gesetz der Realität an. Und die Realität ist, dass wir beim Einsatz erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz im Gebäudesektor schneller vorankommen müssen, wenn wir die Klimaziele europaweit, bundesweit und landesweit erreichen wollen. Deshalb erhöhen wir die Anforderungen, schaffen aber gleichzeitig auch neue Möglichkeiten, sie zu erfüllen."

Schon das bisherige EWärmeG habe dazu beigetragen, die CO2-Emissionen im Land zu reduzieren. In der Novelle des Gesetzes sei jetzt der Effizienz-Gedanke bei der Nutzung von Energie deutlich gestärkt worden. Zum Beispiel werde die Dämmung der Kellerdecke jetzt als Erfüllungsoption anerkannt. Ebenso spiele die Kraft-Wärme-Kopplung als Option eine größere Rolle. Diese Erweiterung werde zu zusätzlichen CO2-Einsparungen führen, erklärten Kretschmann und Untersteller. Effizienter eingesetzte beziehungsweise weniger verbrauchte fossile Energie mache einen Haushalt aber auch unabhängiger von geopolitischen Verwerfungen und von Preisschwankungen bei Öl und Gas.

Sanierungsfahrplan hilft das Wärmegesetz zu erfüllen

Ganz entscheidend sei die Einführung eines so genannten gebäudeindividuellen, energetischen Sanierungsfahrplans, führte Umweltminister Franz Untersteller weiter aus. Auch mit einem solchen Fahrplan könnten die gesetzlichen Anforderungen zum Teil erfüllt werden: "Der Sanierungsfahrplan ist so etwas wie ein Masterplan der energetischen Gebäudesanierung. Er enthält die ganze Bandbreite möglicher Sanierungsarbeiten und stellt Kosten und Nutzen gegenüber. Das erlaubt eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung des Gebäudes, von der wir uns einen Aha-Effekt bei den Gebäudebesitzern erwarten – und den Anstoß zu sinnvoller Sanierungstätigkeit."

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans sei überdies eine kostengünstige Erfüllungsoption für das EWärmeG: "Die Kosten liegen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus bei rund 800 Euro, dafür gibt es wertvolle Hinweise, wie der Energieverbrauch dauerhaft gesenkt, Energiekosten eingespart, das Wohnklima verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden können", hieß es beim Beschluss der Novelle. Derzeit werde außerdem geprüft, ob der Sanierungsfahrplan vom Land gefördert werden könne.

Bislang bleibt Baden-Württemberg mit dem Gesetz alleine

Den Vorwurf, das neue EWärmeG sei sozial unausgewogen und führe zu zum Teil untragbaren Mehrkosten, wiesen Kretschmann und Untersteller zurück. Im Gegenteil, das Gesetz werde insgesamt bürgerfreundlicher und sozial ausgewogener. Ministerpräsident Kretschmann: "Das Gesetz ist durchaus ausgewogen in sozialer Hinsicht. Es gibt den Sanierungsfahrplan, es gibt für Haushalte mit geringem Einkommen die Option, Bioöl und Biogas zu nutzen, es gibt die Option der Kellerdeckendämmung. All das sind Möglichkeiten, die vergleichsweise wenig Investitionen erfordern und die wir ausdrücklich zulassen wollen. Und schließlich gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, sich bei unzumutbarer Härte von der gesetzlichen Verpflichtung befreien zu lassen.

Wenig begeistert ist die Opposition. Deren energiepolitischer Sprecher Paul Nemeth nannte den Entwurf gegenüber der Stuttgarter Zeitung ungerecht und bürokratisch.

Auffällig ist freilich dass kein anderes Bundesland beim E-Wärme-Gesetz nachgezogen hat. Einige Länder wie Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Hamburg und Bremen hatten angekündigt, sich die Erfahrungen in Baden-Württemberg anzuschauen und sich dann zu entscheiden. pgl

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