Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Steuerersparnis von bis zu 100 Euro

Hydraulischer Abgleich wirkt steuermindernd

Die Arbeitskosten, die beim hydraulischen Abgleich entstehen lassen sich von der Steuer absetzen. Insgesamt sind Handwerker-Lohnkosten bis 6.000 Euro absetzbar.

Arbeitskosten für Handwerker können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Lohnkosten einschließlich Mehrwertsteuer zurück. Darauf weist die vom Bundesumweltministerium geförderte und von EnBauSa.de unterstützte Kampagne Meine Heizung kann mehr hin.

Maximal können pro Jahr und Haushalt Lohnkosten in Höhe von 6.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.200 Euro. Besonders bezahlt macht sich diese Regelung bei arbeitsintensiven Dienstleistungen wie dem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage.

Mit dieser Heizungsoptimierung werden Heizungsanlagen so eingestellt, dass sie die Wärme effizienter im Haus verteilen und weniger Energie verbrauchen. Der hydraulische Abgleich kostet für ein Einfamilienhaus - je nach Zustand der Heizanlage - im Schnitt zwischen 600 und 1.000 Euro. Etwa die Hälfte davon sind Lohnkosten. Diese können in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das entspricht einer Steuerersparnis von 60 bis 100 Euro.

Um diese in Anspruch nehmen zu können, braucht der Hauseigentümer eine detaillierte Rechnung vom Handwerker, auf der die Lohnkosten extra ausgewiesen sein müssen. Zusätzlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Handwerker per Überweisung bezahlt hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Quelle: Meine Heizung kann mehr / pgl

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