Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Einstufung wird mit A+ oder besser erfolgen

Holzheizungen bekommen erst 2017 Energielabel

Für Holzheizungen sind Energielabel erst ab 2017 Pflicht

Die EU-Vorschriften zur Energieverbrauchskennzeichnung, die für viele Heizanlagen im September 2015 in Kraft treten, gelten noch nicht für Pelletkessel und Pelletkaminöfen. Die EU-Kommission hat die Regelungen für Holzheizungen zeitlich versetzt beschlossen. Eine Kennzeichnung von Pelletfeuerungen mit dem EU-Energielabel ist daher heute noch nicht möglich und auch nicht erlaubt. Darauf weist das Deutsche Pellet-Institut (DEPI) hin.

Die Einführungstermine des Energieeffizienzlabels für Pelletfeuerungen stehen bereits fest: Die Verordnungen für Festbrennstoffkessel (LOT15) und für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte (LOT20) sind veröffentlicht und in Kraft getreten. Festbrennstoffkessel bis 70 kW (LOT15) müssen danach ab dem 1. April 2017 ein Energielabel tragen und Festbrennstoff-Einzelraumheizgerätebis 50 kW (LOT20) ab dem 1. Januar 2018.

Vorgesehen sind zunächst Energieeffizienzklassen von A++bis G. Ab 2019 soll die Skala bei Festbrennstoff-Kesseln dann von A+++ bis D reichen. "Zu erwarten ist, dass Pelletkaminöfen in der Regel mit A++ eingestuft werden", so das DEPI. Bei Pelletkesseln erwartet das Institut eine Einstufung von A+ bis A++. Brennwert-Pelletkkessel werden wohl  ein A++ erhalten, andere die Kategorie A+. Quelle: DEPI / pgl

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