Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Niedrigeren Feinstaubemissionen hängen auch vom Betreiber ab

Höhere Grenzwerte bei Pelletheizungen kein Selbstläufer

Hohe Pelletqualität ist ein wichtiger Faktor für die Einhaltung des strengeren Feinstaub-Grenzwertes. © DEPV

Ab Januar 2015 gelten für Pelletheizungen neue Grenzwerte für die Feinstaubemissionen. Ob die eingehalten werden, hängt nicht zuletzt vom Anlagenbetreiber ab.

Ab Januar 2015 gelten für Pelletheizungen neue Grenzwerte für die Feinstaub- und Kohlenmonoxidemissionen. Statt 60 mg/m3 dürfen dann nur noch 20 mg/m3 Feinstaub im Abgas enthalten sein. Grund dafür ist das Inkrafttreten der zweiten Stufe der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV). Kein Problem, sollte man meinen. Schließlich haben die meisten Hersteller von Pelletheizungen schon vor Monaten gemeldet, dass ihre Systeme die strengeren Grenzwerte schaffen. Und im Marktanreizprogramm gilt das Einhalten der Werte schon seit Januar dieses Jahres als Fördervoraussetzung. Allerdings reicht hier der Nachweis, dass die Werte auf dem Teststand eingehalten werden, also unter Laborbedingungen. Bei der BImSchV ist das anders: hier zählen die regelmäßigen Messungen im praktischen Betrieb. Und ob da die Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden, ist gar nicht so sicher.

Auf dem Teststand betreiben die Hersteller ihre Anlagen unter Idealbedingungen, die Messungen in der Praxis dürften daher oft schlechter ausfallen. "Unsere Anlagen bis 135 kW Nennleistung halten die Werte im praktischen Betrieb ein, wenn hochwertige Pellets mit dem ENplus-Siegel verwendet werden", sagt etwa Frank Schönfelder vom Holzheizungshersteller KWB Biomasseheizungen. Bei anderen Brenstoffen, etwa Holzhackschnitzeln, könne man das nicht so genau sagen, da die sich zum Beispiel im Feuchtegehalt unterscheiden. Neben der Zusammensetzung des Brennstoffs ist zudem das Heizverhalten des Betreibers ein Faktor, der den Feinstaubgehalt im Abgas beeinflusst. "Bisher waren nur wir als Hersteller gefordert, 2015 kommt der Betreiber ins Spiel", bringt es Schönfelder auf den Punkt.

Und es kommt der Installateur ins Spiel. Dass der ebenfalls ein wichtiger Faktor ist, zeigen Beobachtungen der Schornsteinfeger, die in Deutschland für die Überwachung der Feuerstätten zuständig sind. "In Bundesländern, in denen Pelletheizungen sehr verbreitet sind, werden im praktischen Betrieb weniger Grenzwertüberschreitungen gemessen", berichtet Herbert Wazula, Kaminkehrermeister, Energieberater und Mitglied im technischen Ausschuss des Bundesinnungsverbandes. Diese Beobachtung lasse den Schluss zu, dass die Erfahrung des Installateurs, die Systemauslegung und Einstellung der Pelletheizung eine Rolle spielen, so Wazula.

Er schließt sich daher der Empfehlung des Deutsche Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV) an, wonach Verbraucher, die einen Heizungstausch planen, diesen noch in diesem Jahr realisieren sollten. "Dann sind sie in Sachen Grenzwert-Einhaltung auf der sicheren Seite." Für Anlagen, die noch in diesem Jahr installiert werden, reicht es während der gesamten Betriebsdauer aus, die Grenzwerte der 1. Stufe der BimSchV zu erfüllen. Das Argument, dass ab 2015 mit der 2. Stufe ein aufwändigeres Messverfahren erforderlich wird, das zusätzliche Kosten verursacht, hält der Kaminkehrermeister für vernachlässigbar: "Die Schornsteinfeger müssen zwar neue, anspruchsvollere Messgeräte anschaffen, aber der Zeitaufwand ist in etwa der gleiche wie bisher."

Für den sofortigen Heizungstausch sprechen aus Sicht des DEPV noch weitere Gründe: Neben den stabilen Förderbedingungen durch das Marktanreizprogramm (MAP), bei dem der Austausch einer alten fossilen Heizung durch eine neue Pelletheizung mit mindestens 2.400 Euro bezuschusst wird, kommen Pelletheizer auch in den Genuss des Preisvorteils von Pellets gegenüber Öl. Derzeit sind Pellets sogar 36,6 Prozent günstiger als Heizöl. Außerdem spreche das gegenwärtig niedrige Zinsniveau dafür, die alte Heizung durch eine umweltfreundliche effiziente Anlage wie einen Pelletkessel zu ersetzen.

Was das Einhalten der Feinstaubgrenzwerte bei den Praxismessungen ab 2015 anbelangt, so ist das letzte Wort anscheinend noch nicht gesprochen. Im Gespräch ist, das der Gesetzgeber Toleranzen zugesteht. Darum bemühen sich die Verbände und die großen Kesselhersteller. Gleichzeitig gilt es, bundesweit die Installateure zu schulen, so das schlechte Betriebszustände von Pelletheizungen vermieden und die Anlagen stattdessen optimal eingestellt und gewartet werden. von Silke Thole

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