Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Im Westen ist nur jedes zehnte Gebäude gut gedämmt

Heizspiegel belegt Notwendigkeit der Sanierung

Die Heizkosten sind 2008 kräftig gestiegen. © Dena

Mieter haben 2008 durchschnittlich 17% mehr für das Heizen ausgegeben als im Jahr zuvor. Das belegen Zahlen aus dem bundesweiten Heizspiegel 2009.

Mieter haben 2008 durchschnittlich 17 Prozent mehr für das Heizen ausgegeben als im Jahr zuvor. Das belegen Zahlen aus dem jetzt veröffentlichten bundesweiten Heizspiegel 2009. Sie zeigen hohen Bedarf an energieeffizienter Sanierung.

Der Heizspiegel vergleicht Heizenergieverbrauch, Kosten und CO2-Emissionen für die Energieträger Erdgas, Heizöl und Fernwärme. Dafür wertet co2online 52.000 Gebäudedaten aus. 

Das Ergebnis ist ernüchternd: Durchschnittlich 880 Euro kostete das Heizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung mit Heizöl im vergangenen Jahr. Das sind 180 Euro mehr als im Jahr zuvor. Am besten kommen Mieter mit Erdgasheizung weg. Sie zahlten mit 800 Euro 65 Euro mehr als im Vorjahr. Die Heizkosten für Fernwärme lagen nach Aussagen der Studie bei 840 Euro und damit 130 Euro höher als im Vorjahr. Das Heizen mit Öl war im Durchschnitt 26 Prozent teurer, bei Erdgas 8 Prozent und bei Fernwärme 17 Prozent.

Der wichtigste Kostentreiber waren die gestiegenen Energiepreise. "Zudem musste mehr geheizt werden, weil der vergangene Winter kälter war als 2007", sagt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Der Heizenergieverbrauch lag im Durchschnitt um drei Prozent höher.

"Auch 2009 bleibt das Heizen teuer", prognostiziert der Mieterbund. Heizöl ist zwar billiger geworden, die Kosten für Gas und Fernwärme sind dagegen im ersten Quartal 2009 weiter gestiegen.

Die energetische Sanierung bleibe wichtig, ergänzt Siebenkotten. Auf regionale Unterschiede verweist Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online. Im Osten habe nur jede vierte Fassade eine Dämmung, im Westen sogar nur jede zehnte, sagte Hengstenberg. Würden Sanierungsmaßnahmen kombiniert umgesetzt, ließe sich der Heizenergieverbrauch mehr als halbieren. Die Verbraucher wären dadurch unabhängiger von den stetig steigenden Energiepreisen.

Die kommende Regierung wird sich auch mit dem Problem befassen müssen, wie energetische Sanierungen im Mietwohnungsbau realisiert werden können. Bislang investieren viele Vermieter vor allem dort wenig, wo die Nachfrage nach Wohnungen groß ist und sich auch Energieschleudern vermieten lassen.

Der Mieterbund setzt auf den Gesetzgeber: "Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung", meinte Siebenkotten. Die Neuregelungen reichen ihm aber noch nicht. Er fordert, dass insbesondere bei Altbauten energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden. "Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll", ergänzt er.

Die Immobilienverbände können einer Verschärfung der Energieeinsparverordnung wenig abgewinnen. Der Verband der Immobilienunternehmen GdW hat die kommende Regierung wiederholt vor weiteren Verschärfungen der EnEV gewarnt. Man müsse erst sorgfältig die Auswirkungen der gerade in Kraft getretenen Verordnung evaluieren.

Der Verband Haus und Grund setzt sich für eine Verbesserung der Abschreibungsbedingungen im Bereich der energetischen Sanierung ein. Dazu solle der § 82a der Einkommensteuerdurchführungsverordnung wieder eingeführt werden. Dieser Paragraf regelte bis in die 90er Jahre hinein die Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungssätze für bestimmte energiesparende Investitionen an Gebäuden. "Derzeit besteht für selbstnutzende Immobilieneigentümer bei Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen lediglich die Möglichkeit, diese Aufwendungen nach § 35a EStG steuerlich geltend zu machen. Allerdings würden nur die auf die Personalkosten entfallenden Aufwendungen zu 20 Prozent von bis zu maximal 6.000 Euro jährlich berücksichtigt", so der Verband.

Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft fordert zudem, sämtliche klima- und umweltfreundlichen Modernisierungen gesetzlich als grundsätzlich duldungspflichtige Maßnahmen zu definieren. Mieter können diesen Maßnahmen dann kaum widersprechen. pgl

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