Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Mieter müssen mit Kostensteigerungen von bis zu 50 Prozent rechnen

Heizkostenabrechnung 2010 fällt höher aus

Beim Heizen mit Gas dürften die Abrechnungen 2010 nur wenig höher sein. Bild: Vaillant

Steigende Ölpreise und ein strenger Winter 2010 könnten für viele Mieter zu steigenden Heizkosten trotz geringerer Verbräuche führen.

Experten erwarten, dass die Heizkostenabrechnungen für 2010 deutlich höher ausfallen als im Vorjahr. Es war länger kalt, die Preise für Öl waren höher als 2009. Noch liegen allerdings keine Abrechnungen vor.

Wegen des harten Winters kommen auf Hauseigentümer und Mieter deutlich höhere Heizkosten für 2010 zu, warnt der Energiedienstleister Techem. 30 bis 50 Prozent Kostensteigerungen könnten es bei der Heizkostenabrechnung für ölbeheizte Gebäude im Vergleich zu 2009 sein, sieben bis acht Prozent bei Gasheizungen. Der frühe Wintereinbruch habe zu einem gut 20 Prozent höheren Heizenergieverbrauch im Vergleich zu den Monaten Oktober bis Dezember 2009 geführt, so die Techem. Dazu kämen gestiegene Heizölpreise. Bei Gas sei wegen gefallener Preise nur ein Anstieg von sieben bis acht Prozent zu erwarten.

Gleichzeitig sinkt der Energiebedarf in deutschen Mehrfamilienhäusern weiter. Das hat eine gemeinsame Erhebung des Dienstleisters Ista und dem Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) für die Abrechnungsperiode 2009 ergeben. Im Vierjahresvergleich ist die Energieeffizienz in Wohngebäuden erheblich gestiegen: Von 2006 bis 2009 hat sich der durchschnittliche Energiebedarf um 13,4 Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche (kWh/m2a) verringert. Bundesweit verbrauchten Mehrfamilienhäuser in Deutschland 2009 noch rund 136 kWh/m2a gegenüber 149,4 kWh/m2a im Jahr 2006.

Angesichts gestiegener Kosten für 2010 sollten Vermieter bei der Abrechnung der Heizkosten besondere Sorgfalt an den Tag legen. Aus Unwissenheit oder Schlamperei kommt es häufig zu Fehlern bei der Abrechnung. Stefanie Jank vom Informationszentrum Heizspiegel.de spricht davon, dass jede zweite Abrechnung nicht stimmt.

Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kam bei der Auswertung ihr vorgelegter Abrechnungen zum Ergebnis, dass knapp die Hälfte falsch war. "Die Auswertung zeigt, dass bei den Heizkostenabrechnungen noch Vieles im Argen liegt", sagt Hans Weinreuter, Energiereferent der Verbraucherzentrale. Hausverwaltungen und Vermieter müssten noch deutlich besser werden. Die Kosten für die Erstellung und Abrechnung der Heizkosten können auf die Mieter umgelegt werden.

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung ist, dass bei der Berechnung des Heizölverbrauchs kein Anfangs- oder Restbestand angegeben oder über mehrere Zeiträume mit den gleichen Werten gearbeitet wird.

Vorgeschrieben ist bei der Abrechnung der Heizkosten eine Aufteilung nach Verbrauch und Fläche. Bis zu 70 Prozent dürfen nach Verbrauch abgerechnet werden. Bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung sei eine Aufteilung der Kosten zu 100 Prozent anhand der Flächenanteile der Wohnungen nur zulässig, wenn im Gebäude zwei Wohneinheiten vorhanden sind, von denen eine vom Hauseigentümer bewohnt wird.

Neben den Heizkosten dürfen auch Heiznebenkosten umgelegt werden. Dazu zählen Wartungskosten der Heizung, Gebühren der Heizkostenverteilung und für den Schornsteinfeger sowie Kosten für den Betriebsstrom. Neuerungen stehen in den nächsten Jahren an.

Nach dem 31. Dezember 2013 muss bei Heizungsanlagen, die Warmwasser und Heizung abdecken, der Energieanteil für Warmwasser mit Hilfe eines Wärmezählers erfasst werden. Im Moment ist eine Pauschalierung noch erlaubt, wenn kein Wärmemengenzähler eingebaut werden kann.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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