Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Verkaufsverbot für Stromfresser gilt ab 2013

EU-Verordnung verbietet ineffiziente Heizungspumpen

Ab 2013 gilt in der EU ein Verkaufsverbot für ineffiziente Nassläufer-Umwälzpumpen, die in Heizungs- und Klimaanlagen zum Einsatz kommen. Verbraucher sollten schon heute nur Hocheffizienzpumpen kaufen.

Knapp zwei Jahre haben Pumpenhersteller noch Zeit, dann müssen Nassläufer-Umwälzpumpen die Effizienzanforderungen der europäischen Ökodesign-Richtlinie erfüllen. Die strengeren Effizienzanforderungen gelten zunächst nur für neu verkaufte Pumpen, etwa in Heizungs- oder Klimaanlagen. 2015 werden sie nochmals verschärft. Ab 2020 gelten die Vorgaben jedoch auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Heizungsanlagen. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen im Heizungs- und Klimabereich, ausgenommen sind Trinkwasserzirkulations­pumpen. Aktuell sind noch viele Heizungs- und Klimasysteme mit ungeregelten Pumpen ausgestattet.

Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI). Er wird nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 definierten Rechenverfahren ermittelt. Dabei wird die mittels eines Lastprofils ermittelte elektrische Durchschnittsleistung der Pumpe in Relation zu einer Referenzpumpe, das heißt einer durchschnittlichen Pumpe mit gleicher hydraulischer Leistung, betrachtet. Ab Januar 2013 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Grenzwert für den EEI auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen sind dann unnötig, Pumpen sind dann laut Pumpenspezialist Wilo in der Regel besser als die Mindestanforderungen der heute aktuellen Klasse A. Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt. Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die etwa in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut worden sind (integrierte Pumpen). In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern.

Ziel der EU-Verordnung ist es, den Gesamtstromverbrauch aller in der Europäischen Union betriebenen Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizung und Klima bis zum Jahr 2020 zu halbieren. Insgesamt soll - bezogen auf die ganze EU - eine Energieeinsparung von 23 Terawattstunden Strom pro Jahr erreicht werden. Das entspricht der Stromerzeugung von etwa sechs mittelgroßen Kohlekraftwerken oder einer Minderung der EU-weiten Kohlendioxid-(CO2-)Emissionen um etwa 11 Millionen Tonnen im Jahr.

Wer heute eine neue Heizung plant, sollte auf den Einsatz von Hocheffizienzpumpen achten. Sie bieten gegenüber ungeregelten Standardpumpen ein enormes Stromsparpotenzial und erfüllen zum Teil bereits jetzt die Grenzwerte der ab 2015 geltenden zweiten Stufe der Verordnung für Nassläufer-Umwälzpumpen, sind also zukunftssicher. Das gilt laut Wilo etwa für die eigenen Modelle "Stratos" und "Stratos Pico". Die elektronisch geregelten Nassläufer-Umwälzpumpen mit wartungsfreien Frequenzumrichtern passten ihre Leistung automatisch an die wechselnden Betriebszustände der Heizungsanlage an. Gerade im Teillastbereich, der bis zu 94 Prozent der Betriebszeit einer Heizungspumpe ausmache, könne eine deutliche Stromverbrauchssenkung im Vergleich zu einer ungeregelten Pumpe erzielt werden. Zudem verfügten sie über sogenannte elektronisch kommutierte Motoren (ECM). Dies ermögliche zudem eine Verdoppelung des Wirkungsgrades im Vergleich zu elektronisch geregelten Pumpen mit herkömmlichen Antrieben. sth

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