Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Hausbesitzer sollten jetzt die Abgaswerte checken lassen

Ende 2014 droht für alte Kaminöfen das Aus

Ältere Kaminöfen müssen Ende 2014 entweder außer Betrieb genommen oder mit Staubfiltern nachgerüstet werden.

Kaminöfen machen unabhängiger von den steigenden Heizöl- und Erdgaspreisen. Im Jahr 2014 könnte in vielen Anlagen jedoch das Feuer ausgehen. Bis Ende des Jahres müssen ältere Kleinfeuerungsanlagen ausgemustert werden, wenn sie die Grenzwerte überschreiten. "Hausbesitzer sollten deshalb schnellstmöglich einen Kaminofencheck durch einen Fachmann durchführen lassen, um noch Zeit für eine Nachrüstung zu haben", sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem Landesprogramm des Umweltministeriums Baden-Württemberg.

Die neuen Anforderungen stehen in der novellierten Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, der 1. BlmSchV. Die Verordnung verschärft die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte bei Kaminöfen, Kachelöfen, Herden und offenen Kaminen und legt fest, wann sie gegebenenfalls außer Betrieb genommen werden müssen.

Schluss ist ab dem 1. Januar 2015 für Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden und die Grenzwerte nicht einhalten. Die 1. BlmSchV betrifft 15 Millionen Anlagen in Deutschland in der Größe ab vier Kilowatt Leistung.

Bei Anlagen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb gingen, muss Folgendes beachtet werden: "Hausbesitzer können ältere Öfen und Kamine weiter nutzen, wenn sie die Einhaltung des Staubgrenzwertes von 0,15 Gramm pro Kubikmeter und des Kohlenmonoxid-Grenzwertes von 4 Gramm pro Kubikmeter durch eine Herstellerbescheinigung oder durch eine Messung des Schornsteinfegers nachweisen", erklärt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberater Netzwerk DEN.

Liegen die Werte darüber, müssen vor 1975 errichtete Anlagen Anfang 2015 ausgemustert sein. Für Anlagen, die bis 1985 errichtet wurden, gilt das Stichdatum Ende 2017, für vor 1995 errichtete Ende 2020.

Eine noch wenig bekannte Alternative zur Stilllegung gibt es: Hausbesitzer können ältere Anlagen mit Staubfiltern nachrüsten. "Partikelfilter für Holzheizungen gibt es schon seit einigen Jahren", so Jürgen Groß. "Die Kosten bewegen sich in der Regel zwischen 600 und 1.000 Euro." Einer der Anbieter ist Schräder mit einem speziellen Partikelfilter für Holz- und Pelletsfeuerstätten mit Nennwärmeleistungen bis 25 Kilowatt. Er arbeitet wie andere Systeme auch mit elektrostatischer Partikelabscheidung. Dabei wird eine Elektrode im Abgasrohr installiert, an die Spannung angelegt wird. Auch einige Schweizer Hersteller bieten Lösungen an. Eine Beratung durch einen Fachmann oder Fachfrau sei hier aber nötig, sagt Groß.

Für neuere Anlagen gelten seit der Novelle schärfere Grenzwerte als für die älteren Anlagen: Zwischen 2010 und 2014 errichtete Feuerstätten dürfen nur noch bis zu 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter und 2,0 Gramm Kohlenmonoxid (CO) pro Kubikmeter freisetzen. Die modernen Geräte erfüllen die Emissionsanforderungen in der Regel, und brauchen deshalb meist nicht nachgerüstet werden.

Ab dem 1. Januar 2015 errichtete Feuerstätten müssen die strengsten Bestimmungen einhalten: Die Grenzwerte wurden auf 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid (CO) pro Kubikmeter abgesenkt. "Wer sich nächstes Jahr einen Holzofen zulegen möchte, sollte ein Gerät mit möglichst niedrigen Emissionswerten installieren", rät Petra Hegen von Zukunft Altbau.

Wie so oft gibt es auch Ausnahmen in der Verordnung: Die Neuregelung gilt nicht für privat genutzte Herde/Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt Leistung, offene Kamine, Grundöfen, Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt und Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.

Die 2010 novellierte 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist eine Verordnung der Bundesregierung. Sie soll einen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen von Öfen und Heizungen leisten, die mit festen Brennstoffen wie Holz befeuert werden. Die bisherigen Regelungen in der 1. BImSchV stellten den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar und wurden deshalb geändert.

Neue Regelungen gibt es auch bei der Förderung von Pelletheizungen. Das BAFA hat seine Konditionen zum Anfang 2014 geändert und außerdem eine neue <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung pellets energie_ee_biomasse_liste_automatischbeschickt.pdf _blank förderfähiger>Liste förderfähiger Anlagen vorgelegt. Quelle: Zukunft Altbau / pgl

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