Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Betrieb von Nachtspeicheröfen bleibt erlaubt

Bundesrat hat Energieeinspargesetz zugestimmt

Der Bundesrat hat mit seiner Zustimmung zum Energieeinspargesetz auch den Weg freigemacht für die Energieeinsparverordnung. Der nächste Schritt steht 2020 an.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juni 2013 der 4. Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zugestimmt. Damit ist das Gesetz durch. Beschlossen wurde auch, dass Nachtspeicheröfen nicht außer Betrieb genommen werden müssen.

Damit kann die Änderung der Energieeinsparverordnung noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden. Die Bundesratsausschüsse erarbeiten nun Empfehlungen für die Bundesratssitzung am 5. Juli 2013. Stimmt die Bundesregierung danach eventuellen Änderungswünschen der Länderkammer zu, kann anschließend die "Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung" im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung für Neubauten werden dann voraussichtlich Anfang 2014 und 2016 in zwei Schritten angehoben. Für bestehende Gebäude gibt es keine Verschärfungen. Allerdings ist bisher die KfW-Förderung zur Gebäudemodernisierung an das gültige EnEV-Niveau gekoppelt. Wer also Förderung durch die KfW in Anspruch nimmt muss strengere Kriterien erfüllen.

Die nächsten Schritte sind schon vorgegeben. Ab dem 31. Dezember 2020 müssen allle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein. Das schreibt die EU-Gebäuderichtlinie vor. Für Nichtwohngebäude von Behörden gilt das schon ab dem 31. Dezember 2018. 117pgl

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