Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Anträge sind ab Februar 2015 beim Bafa möglich

Beratung zu Energiesparcontracting jetzt förderfähig

Seit Januar 2015 ist die Beratung zum Energieeinsparcontracting für Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen förderfähig durch das Bafa.

Für Projekte zum Energiespar-Contracting in kleinen und mittleren Unternehmen und Kommunen gibt es seit Anfang 2015 Förderung durch das Bafa. Anträge können ab Februar gestellt werden.

Die Förderung der Kosten für eine objektive und unabhängige Beratung soll für ­Kommunen und KMU Anreize setzen, um in einem ersten Schritt ihren Liegenschaftsbestand oder das Unternehmen auf Contracting-geeignete Effizienzmaßnahmen überprüfen zu lassen. In einem weiteren Schritt soll bei entsprechender Eignung die Umsetzung des Energiespar-Contractings durch anteilige Finanzierung eines Experten unterstützt werden. Das soll helfen, schwierige Fragen der Ausgestaltung von Ausschreibungen und Verträgen im Rahmen eines Energiespar-Contractings zu beantworten.

Qualität der Beratung ist beim Energieeinspar-Contracting besonders gefordert

An die Qualität der Berater werden hinsichtlich ihrer Projekterfahrung bei Energiespar-Contracting deshalb besondere Anforderungen gestellt. Die Beratung soll auf in der Praxis bewährten Leitfäden und Musterverträgen für Contracting aufbauen. Als Projektentwickler gilt eine selbstständige oder in einem Beratungsunternehmen tätige natürliche Person, die über die nach dieser Richtlinie erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikationen verfügt und die Antragsteller hinsichtlich der Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen zu möglichen Finanzierungs- und Energiesparmodellen (Energiespar-Contracting, Energieliefer-Contracting und Eigendurchführung) im Rahmen der jeweiligen förderfähigen Beratungsleistung objektiv berät und unterstützt. Im Rahmen der Umsetzungsberatung soll der Projektentwickler dem Antragsteller bei der Umsetzung eines Energiespar-Contractings beratend und unterstützend zur Seite stehen. Die Umsetzungsberatung endet mit Abschluss eines Energieeinspar-Vertrages zwischen Auftraggeber und Contractor. Die Ausschreibungsberatung endet mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung für eine öffentliche Ausschreibung durch den Auftraggeber.

Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), sich mehrheitlich in kommunalem Eigentum befindliche Unternehmen und Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und anerkannte Religionsgemeinschaften sowie Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privateigentum befinden und die KMU-Kriterien der Empfehlung der EU-Kommission erfüllen. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Antragsteller müssen Eigentümer der Immobilien und Liegenschaften sein, für die Beratungsleistungen nach der Richtlinie erfolgen sollen. Die Energiekosten der Immobilien oder Liegenschaften, die Beratungsgegenstand sind, sollen wenigstens 100.000 Euro pro Jahr inklusive Mehrwertsteuer betragen, Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.

Kommunen und KMU erhalten nicht rückzahlbaren Zuschuss

Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form einer Anteilsfinanzierung und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss an den Antragsteller gewährt, welcher diesen im Sinne des Förderziels zu verwenden hat. Förderfähig sind nur Ausgaben, die sich unmittelbar auf die beantragte Beratungsleistung des Projektentwicklers ­beziehen und die nachgewiesen werden können. Alle Antragsteller erhalten für die Orientierungsberatung eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben. Der Höchstzuschuss beträgt 2.000 Euro. Kommunen erhalten für die Umsetzungsberatung eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben. Der Höchstzuschuss beträgt 12.500 Euro. Für Unternehmen gibt es für die Umsetzungsberatung eine Zuwendung in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 Euro. Für die Ausschreibungsberatung gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000 Euro.  pgl

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