Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Anträge auf Förderung sind ab 1. April wieder möglich

Bafa legt Liste förderfähiger Mini-KWKs vor

Die Zuschüsse des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für Mini-KWK-Anlagen gibt es ab 1. April wieder. Das Bafa hat nun eine Liste der derzeit 35 förderfähigen Anlagen online gestellt.

Ab 1. April gibt es wieder Zuschüsse der Bafa für Mini-KWKs. Mittlerweile ist eine Liste der förderfähigen Anlagen online, Anträge sind ab 1. April möglich.

Basis ist das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm "<link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung gesetzentwurf-novellierung-kwk-gesetz-2.pdf _blank zur förderung von kwk-anlagen bis>Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel". Damit soll es zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen geben.

Neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach diesem Förderprogramm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen.

Förderfähig sind außerdem nur Mini-KWK-Anlagen in Bestandsbauten, der Neubau ist vom Bafa-Zuschuss ausgeschlossen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kWel mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.

Des Weiteren muss ein Wärmespeicher mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kWth vorhanden sein. Notwendig für die Förderung sind außerdem die Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel. Diese Anforderung an die Messsysteme erfüllen noch nicht alle Anlagen, die in der Liste der förderfähigen Anlagen enthalten sind.

Gefordert wird zudem ein hydraulischer Abgleich für das Heizungssystem sowie der Einsatz von Umwälzpumpen, die mindestens die Effizienzklasse A erfüllen. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, Anlagen in Neubauten sowie Eigenbauanlagen und Prototypen. Als Prototyp gelten grundsätzlich Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind

Quelle: BAFA / pgl

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