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Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Fachagentur muss ihre Position korrigieren

Aussagen zu Feinstaub bei Pellet-Öfen revidiert

Ende Oktober 2010 hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe erklärt, dass ein Großteil der heute angebotenen Pellet-Kessel künftige Umweltnormen nicht erfülle. Das musste die FNR jetzt zurücknehmen.

Ende Oktober 2010 hatte die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) erklärt, dass ein Großteil der heute am Markt angebotenen Pellet-Kessel entweder gar nicht oder nur mit Hilfe eingebauter Filter den nach der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionschutzverordnung (BImSch) geforderten Grenzwert von 20 Milligramm Staub pro Kubikmeter Abgas einhalten.

Die Aussage beziehe sich nicht auf die heute am Markt vertriebenen, sondern auf installierte Kessel, hatte sich FNR-Projektmanager Andrej Stanev direkt nach Veröffentlichung gegenüber dem Online-Magazin EnBauSa.de erklärt. Das Projekt sei 2006 gestartet worden. Zu dem Zeitpunkt stießen installierte Pelletkessel im Mittel um 60 bis 70 Milligramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas aus. Nun nimmt die FNR die damalige Einschätzung komplett zurück: "Die Mehrzahl der aktuell angebotenen mit zertifizierten Biobrennstoffen betriebenen Holzpelletskessel können heutige und zukünftige Staubgrenzwerte auch ohne zusätzliche Maßnahmen einhalten", lautet die korrigierte Stellungnahme.

Stein des Anstoßes war eine Veröffentlichung nach einem Forschungsprojekt, in dem Viessmann, gefördert von der FNR, eine Pellet-Feuerung entwickelt hat, die deutlich weniger Kohlenmonoxid, Feinstaub und Gesamtstaub ausstoßen soll als andere Anlagen.

Eine Marktübersicht Pelletheizungen der FNR, in der die Agentur 297 Holzpelletkessel vergleicht, belegt aber, dass viele Anlagen den strengen Grenzwert ab dem 1. Januar 2015 von 20 mg/nm3 für Gesamtstaub zumindest auf dem Prüfstand einhalten. "Bei dieser Bewertung ist allerdings zu beachten, dass die bei den meisten Anlagen gemessene Gesamtstaubemission bei Nennlast nur knapp unterhalb des Grenzwertes von 20 mg/nm³ lag", so die FNR in ihrer Stellungnahme.

Auf dem Prüfstand und in der Praxis gebe es Unterschiede bei den Staubemissionswerten von Holzfeuerungen, so die FNR. Von den Schornsteinfegern würden in der Praxis in der Regel höhere Staubemissionsmesswerte gemessen als am Prüfstand. Deshalb sei es nicht auszuschließen, dass bei den vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen im praktischen Betrieb, höhere Gesamtstaubmesswerte als in der 2. Stufe der 1. BImSchV vorgegeben, auftreten könnten, es seien deshalb die Forschungsarbeiten zur deutlichen Unterschreitung des Grenzwerts für Gesamtstaub sinnvoll und notwendig. Es bestehe weiterer Forschungsbedarf, insbesondere zur Emissionsminderung bei einer Erweiterung der Regelbrennstoffpalette mit alternativen Biobrennstoffen, die erfahrungsgemäß über ein höheres Staubemissionspotenzial als Holzbrennstoffe verfügten. 117pgl

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