Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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EU-Verordnung verschärft die Informationspflichten von Installateuren

Aussagekraft von Heizungslabeln ist umstritten

Die Energielabel für Heizungen lehnen sich an die bekannten Label für Elektrogeräte an. © Europäische Kommission

Die Verbraucherzentrale kritisiert die neuen Energielabel für Heizungen als nicht eindeutig. Auf Installateure kommen verschärfte Informationspflichten zu.

Die EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungen und Warmwassererzeugern, die im September 2013 in Kraft getreten ist, stößt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen auf Kritik. Die Kennzeichnung der Geräte sei für die Verbraucher nicht eindeutig. Allerdings müssen die Label ohnehin nur bei Ausstellungsgeräten sichtbar angebracht werden. Für alle anderen Geräte gilt, dass der Verkäufer – in Deutschland ist das meist ein SHK-Installateur – Interessenten über die Energieverbrauchswerte und die Umweltauswirkungen der angebotenen Produkte informieren muss. 

"Wer sich beim Heizungskauf allein nach dem Label richtet, könnte in die Irre geführt werden", kritisiert  Hyewon Seo vom Team Energie & Mobilität im Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. die neuen Energieverbrauchslabel für Heizungen. "Es wird sicher den ein oder anderen Fall geben, bei dem das Label zu Problemen führt, weil es beim Verbraucher Erwartungen geweckt hat, die dann nicht erfüllt werden", stimmt Carsten Müller-Oehring zu. Er ist Rechtsanwalt und Referent für Grundsatzfragen und Recht beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK.

Während bei Haushaltsgeräten eine bessere Energieeffizienzklasse in der Regel auch mit niedrigeren Energieverbräuchen und damit -kosten verbunden ist, ist das bei Heizungen nicht unbedingt der Fall. Ein Grund dafür ist, dass die Geräte zum Teil unterschiedliche Energieträger nutzen. Ein weiterer, dass die tatsächliche Effizienz einer Heizung in großem Maße von Einsatzort und Betriebsweise abhängt.

Die Einstufung in die Effizienzklassen erfolgt bei den Heizungen unabhängig von der eingesetzten Technik – seien es nun Gas- oder Öl-Brennwert-Geräte, Wärmepumpen oder Mikro-KWKs – einheitlich aufgrund der sogenannten "jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz" (nS). Dieses Wortungetüm bezeichnet den Quotient aus dem von einem Heizgerät oder einer Kombianlage gedeckten Raumheizungsbedarf in einer bestimmten Heizperiode und dem jährlichen Energieverbrauch zur Deckung dieses Bedarfs in Prozent. Er entspricht also am ehesten einem Jahresnutzungsgrad oder einer Jahresarbeitszahl.

"Eingestuft wird allein aufgrund der Werte, die ein Gerät unter den Bedingungen erzielt, die in der Norm festgelegt sind. Wie und wo das Gerät eingebaut wird, spielt keine Rolle", erklärt Matthias Wagnitz, Referent für Energie- und Wärmetechnik beim ZVSHK. Die Einbausituation entscheide aber oft über die tatsächliche Effizienz. Im ungedämmten Altbau etwa könnten ein Mikro-KWK oder ein Brennwertkessel effizienter arbeiten als eine Wärmepumpe, auch wenn letztere möglicherweise in einer höheren Effizienzklasse eingestuft ist. "Das Label gibt allenfalls auf den ersten Blick einen Hinweis darauf, ob ein Gerät hochwertig ist oder nicht. Es eigenet sich für den Vergleich gleichartiger Geräte", sagt Wagnitz. 

Verbraucherschützerin Seo hätte sich eine Kennzeichnung gewünscht, die für den Verbraucher in jeder Hinsicht eindeutig ist, doch das ist schwierig. Einen Hinweis darauf, wie komplex die Materie ist, gibt die lange Verhandlungsphase vor Inkrafttreten der Verordnung im September 2013: Acht Jahre brauchten Politik, Hersteller und alle anderen Beteiligten, um sich auf eine einheitliche Kennzeichnung zu einigen. Was die Sache so schwierig gemacht hat, ist die funktionsbezogene Betrachtung. Statt einzelne Produktgruppen zu betrachten und jeweils die Produkte in einer Gruppe miteinander vergleichbar zu machen – also etwa Ölheizungen in Energieeffizienzklassen von G bis A++ einzuordnen – zielt das Heizungs-Labeling auf die Funktion Wärmeerzeugung beziehungsweise Warmwasserbereitung ab.

Das bedeutet: Wärmepumpen werden mit Gas- und Öl- Brennwertgeräten oder mit KWK-Anlagen verglichen, Luftwärmepumpen mit Erdwärmepumpen. Hinzu kommen Kombigeräte und Verbundanlagen aus verschiedenen Produkten. "Man kann sich vorstellen, dass ein solcher produktgruppenübergreifender Ansatz zahlreiche Lobbygruppen auf den Plan rief. Angefangen bei der Energiewirtschaft, die sich für verschiedene Energieträger stark machte, bis hin zu Herstellergruppen, die versuchten eine möglichst gute Darstellung ihrer Produkte zu erreichen", berichtet Müller-Oehring.

Weiterer bedeutender Einflussfaktor war der politische Wille. Danach sollten Produkte, die regenerative Energien nutzen, grundsätzlich besser abschneiden als Geräte, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Für reine Gas- oder Ölheizungen ist daher bei A Schluss, während Wärmepumpen in der Regel besser eingestuft werden. Eine bessere Einstufung, also A+ oder A++ können die fossilen Kessel nur durch die Kombination mit einem regenerativen System, beispielsweise einer Solarthermie-Anlage erreichen. Am Ende gibt es zwar immer noch 13 verschiedene Energielabel für die verschiedenen Heizungstechnologien – von fossilen Kesseln über Mikro-KWKs und Wärmepumpen bis hin zu Verbundanlagen – und 10 weitere für die Anlagen zur Trinkwassererwärmung und Kombianlagen, die beides erledigen, die Einstufung jedoch erfolgt einheitlich aufgrund der oben beschriebenen jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz bzw. der Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz.

Die EU verfolgt mit der Verordnung zum einen das Ziel, das Verbraucher in die Lage versetzt werden, bei ihrer Kaufentscheidung auch Umweltkriterien zu berücksichtigen. Hier kommt der Information durch den Installateur in Zukunft besondere Bedeutung zu. Darüber, welche Informationspflichten die Fachleute einzuhalten haben, informiert eine <link fileadmin user_upload downloads _blank an hersteller und>Broschüre des ZVSHK. Die verschärfte Informationspflicht gilt allerdings nur für Heizungen bis 70 kW Nennwärmeleistung, da die Verordnung in erster Linie Laien adressiert. Von Silke Thole

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