Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Anlagen müssen sauberer und effizienter werden

Ab 2010 gelten neue Regeln bei Feuerungsanlagen

Der Bundestag hat am 3. Dezember 2009 der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung zugestimmt. Sie tritt im Januar 2010 in Kraft.

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2009 der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) - der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - zugestimmt. Sie tritt im Januar 2010 in Kraft.

Das Gesetz bringt Neuerungen bei Luftreinhaltung, Effizienzsteigerung, Überwachung und Brennstoffnutzung. Im Bereich Luftreinhaltung gelten für Emissionen von Staub- und Kohlenstoffmonoxid strengere Grenzwerte. Eine Umsetzung der Normen ist in zwei Stufen vorgesehen. Die erste Stufe ab Inkrafttreten im Januar 2010 orientiert sich weitgehend am derzeitigen Stand der Technik. Dem entsprechend werden anlagentypspezifisch unterschiedliche Anforderungen festgelegt, sie variieren zum Beispiel bei den Anforderungen an die Staubemissionen zwischen 30 Milligramm je Normkubikmeter Abgas (mg/Nm3) für Pelletöfen mit Wassertasche und 75 mg/Nm3 für Kachelofeneinsätze. Bisher sind 150 mg/Nm3 zulässig. In der zweiten Stufe ab 1. Januar 2015 werden die Emissionsanforderungen noch weiter heraufgesetzt. Der Bundesrat hat im Oktober eine Entschließung gefasst, die von der Bundesregierung bis 2012 eine nochmalige Überprüfung der ab 2015 vorgesehenen Grenzwerte fordert.

Zur Effizienzsteigerung werden mit der Novelle Mindestwirkungsgrade festgelegt. Sie variieren zwischen 70 Prozent für Herde und Raumheizer mit Füllfeuerung über 80 Prozent für Kachelofeneinsätze bis hin zu 90 Prozent Mindestwirkungsgrad für Pelletöfen mit Wassertasche. Der Novelle liegt eine Anlage bei. Dort stehen in einer Tabelle die "Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade für Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe (Anforderungen bei der Typprüfung)". Sie verdeutlicht die sehr erheblichen Unterschiede bei Effizienz und Emissionen verschiedener Festbrennstofffeuerungen und kann bei der Entscheidung für einen Feuerungstyp helfen.

Mit der BImSchV-Novelle wird die Überwachung von Feuerungsanlagen maßgeblich geändert. Wenn ihre Nennwärmeleistung vier Kilowatt oder mehr beträgt, müssen Anlagen regelmäßig überwacht werden. Früher lag diese Grenze bei 15 Kilowatt. Einzelraumfeuerungsanlagen sind davon ausgenommen. Die Novelle entlastet die Verbraucher aber auch: Die Überwachungsintervalle werden länger. Eine Prüfung bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist nur in jedem zweiten Jahr fällig. Neu ist, dass beim Anlagencheck auch die Einhaltung der Anforderungen an die Brennstoffe überprüft werden.

Für bestehende Anlagen sieht die Novelle Übergangsregelungen vor. Kein Ofen oder Kessel muss kurzfristig stillgelegt oder ausgetauscht werden. Selbst Anlagen, die vor dem 31.12.1994 errichtet wurden, können mindestens weitere fünf Jahre unverändert weiter betrieben werden. Anlagen, die vor dem 31.12.2005 installiert wurden, können bis zum 01.01.2025 weiter laufen. Sofern die Anlagen die Stufe-1-Grenzwerte erfüllen, können sie auch darüber hinaus weiter ihren Dienst verrichten. Die Feststellung des Zeitpunktes, ab dem Anlagen die Stufe-1-Grenzwerte einhalten müssen, soll bis zum 31. Dezember 2012 durch den Bezirksschornsteinfegermeister bei der Feuerstättenschau erfolgen. Zudem sieht die Novelle verschiedene Ausnahmeregelungen vor. Einzelfeuerstätten, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden sowie eingemauerte Feuerstätten dürfen uneingeschränkt weiter betrieben werden.

Eine weitere Neuerung ist die Zulassung von Getreide als Regelbrennstoff. Dabei gelten sehr explizite Regeln: es darf nur Getreide verwendet werden, das nicht als Lebensmittel gilt, wie Getreidekörner und Getreidebruchkörner, Getreideganzpflanzen, Getreideausputz, Getreidespelzen und Getreidehalmreste sowie Pellets aus den vorgenannten Brennstoffen. Außerdem dürfen nur Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und des agrargewerblichen Sektors, die Umgang mit Getreide haben, dieses als Brennstoff nutzen. jm

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