Kosten und Förderung
Eine Pelletzentralheizung kostet zwischen 10.000 und 14.000 Euro und ist damit etwa 3.000 Euro teurer als eine Gas- oder Ölbrennwertheizung. Dafür ist der Brennstoff derzeit billiger. Er kostet pro Kilowattstunde zirka die Hälfte im Vergleich zu Öl. Zwei Kilogramm Pellets haben je nach Qualität einen Heizwert zwischen 10 und 11 Kilowattstunden. Das entspricht einem Liter Heizöl oder einer Kilowattstunde Erdgas. Ein Einfamilienhaus mit circa 120 Quadratmeter Wohnfläche verbraucht jährlich etwa vier Tonnen Holzpellets, um in der Heizperiode behaglich warm gehalten zu werden - so eine Schätzung der Initiative Holz und Pellets.
Förderung
Bei Holzheizungen gibt es noch einen Bonus für Pellet- und Holzhackschnitzelkessel, Pellet-Öfen mit Wassertasche und Kombikessel. Für Holzheizungen gibt es 36 Euro je Kilowatt Nennleistung, mindestens jedoch 1.000 Euro für einen Pellet-Ofen mit Wassertasche, 2.000 Euro für einen Pellet-Kessel und 2.500 für einen Pellet-Kessel mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt Heizleistung. Eine Kombination mit einer solarthermischen Anlage bringt einen Bonus von 500 Euro. Für Holzhackschnitzelanlagen der gleichen Größe gibt es 1.000 Euro pro Anlage.
Seit dem 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten.
Es wird ein neuer Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) eingeführt, der degressiv ausgestaltet ist. Der Bonus beträgt 600 Euro bis zum 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs), danach 500 Euro.
Die Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln wurde wieder eingeführt. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die auf dem Prüfstand den Grenzwert für Staubemissionen von maximal 15 mg/m³ einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.
Alle bisherigen Förderungen bei Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Für alle nach der neuen Förderrichtlinie förderfähigen Anlagen können ab sofort Förderanträge gestellt werden. Dies gilt nicht, wenn für dieselbe Maßnahme bereits ein Antrag gestellt wurde. Für bereits gestellte Anträge sind ausschließlich die bisherigen Richtlinien maßgeblich.







