Kommentare zur Meldung
Ulrich Engelke - 09.04.2013, 12:12
Thomas Schlinger - 20.03.2013, 08:04
Ein eher noch unbekannter Hersteller ist SET Solar Energie Technik. Diese Firma hat jahrelang große Heizungsunternehmen beliefert. Diese Firmen sind auf billigerer Kollektoren ausgewichen, was beinahe die Existenz des Unternehmens gekostet hätte. Nun produziert dieses Unternehmen im Erzgebirge (Sachsen).
Kai - 15.03.2013, 10:48
1.) Eigenverbrauch für PV-Betreiber oder
2.) Smart Grid für NON-PV Betreiber.
Im Idealfall bietet ein WP-Hersteller beides an.
Beide Versionen erforden neue WP-Auslegungen. Nun sind Heizungs-Pufferspeicher ab ca. 300L, besser 800L im EFH in Kombination mit kürzeren Laufzeiten gefragt.
Kürzere Laufzeiten sind wichtig um den SmartGrid Nachtslot oder die Sonne in der Übergangszeit optimal (finanziell) zu nutzen. Um beispielsweise hohen PV-Eigenverbrauch zu ermöglichen, sollte die Hauptlaufzeit z.b. von 09:00-15:00 Uhr zur Pufferladung stattfinden. Nachts wird der Puffer in der PV-EV Variante dann "entladen". Bei Smart Grid ist es genau andersherum.
Modulierende Luft-WP werden eigentlich nicht mehr benötigt, die Technik kann einfacher und günstiger werden.
Gruß
Kai
Rüdiger Quermann - 04.03.2013, 16:46
Die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wird auch bei tatsächlich höheren Selbstkosten nach dem Marktpreis berechnet. Bei der Wärme kann ein Abschlag für die nicht nutzbare Abwärme erfolgen.
Auch für bereits veranlagte Jahre ist eine nachträgliche Steuererstattung möglich.
Die Einzelheiten finden Sie hier: http://steuerberater-quermann.de/?c=52
P. S. zum Beitrag:
Es gibt keinen Zusammenhang der Abschreibungsmöglichkeit bei der Einkommensteuer mit dem möglichen Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer.
Dr. Lenk - 22.02.2013, 14:45
Unabdingbare Voraussetzung für das Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele sind klare, verlässliche und in sich konsistente Rahmenbedingungen. Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Effizienzsteigerung und Emissionsminderung im Wärmemarkt müssen konsequent die Aspekte der Technologieoffenheit, Energieträgerneutralität, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Bezahlbarkeit, berücksichtigt werden.
Der vorliegende Entwurf der SPD-Landtagsfraktion wird diesem nicht gerecht.
Die unterzeichnenden Verbände lehnen den vorliegenden SPD-Vorschlag zu einem EEWärmeG in Thüringen mit aller Entschiedenheit ab.
Nach Vorstellungen der SPD sollen Hauseigentümer zukünftig gezwungen werden, für die Wärmeversorgung bestehender Gebäude anteilig erneuerbare Energien zu nutzen. Im Falle der Heizungsmodernisierung und für Gebäude, deren Heizungen 25 Jahre und älter sind, soll dieser Erneuerbare-Energien-Nutzungszwang unmittelbar gelten.
Eine solche Regelung für den Gebäudebestand verteuert und verhindert einfache und hoch-effektive Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Kesselmodernisierung auf Gas- oder Öl-Brennwerttechnik.
Erfahrungen aus Baden-Württemberg zeigen, dass eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Heizungssanierung zu signifikant weniger Modernisierungen im Vergleich zu Bundesländern ohne entsprechende Nutzungspflicht führt. Die Zahlen des von der Landesregierung Baden-Württemberg vorgelegten Erfahrungsberichts und die Analysen der Heizgeräteindustrie belegen dies mit aller Klarheit. Es werden dadurch Energieeinspar- und Klima-schutzpotenziale verschenkt. (...)
Als problematisch ist der im Gesetzesvorschlag vorgesehene, weitreichende Anschluss- und Benutzungszwang an Wärmenetze zu bewerten. Durch energetische Gebäudesanierungen werden Wärmenetze in der Zukunft zunehmend ökonomisch und ökologisch unattraktiver. Je geringer der Energiebedarf und je länger die Leitungen sind, desto ineffizienter wird ein Wärmenetz. Der Anteil der Verluste steigt im Vergleich zur Nutzenergie Wärme. Die dadurch entstehenden höheren Kosten müssen dann auf alle angeschlossenen Verbraucher umgelegt werden.
Darüber hinaus wird die demografische Entwicklung in Thüringen in vielen Regionen dazu führen, dass die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen zukünftig weiter sinken wird. (...)
Analysen von diversen Bioenergiedörfern, deren Wärmenetz von einer Biogas-KWK-Anlage als Basis und einem fossil oder erneuerbar gefeuerten Spitzenlastkessel gespeist wird, zeigen, dass deren vermeintliche Wirtschaftlichkeit für die Verbraucher vor allem über das EEG (Biogas-KWK) sichergestellt wird: Jedes angeschlossene Gebäude wird mit ca. 5000 € pro Jahr über 20 Jahre, also mit ca. 100.000 € subventioniert. Allein diese Tatsache belegt, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang an Wärmenetze kein nachhaltiges Konzept sein kann.
Der SPD-Gesetzesvorschlag sieht die Schaffung eines „Solar- und Klimafonds“ zur Förderung der erneuerbaren Energien vor. Dieser soll u. a. durch Ausgleichsabgaben von Gebäudebesitzern gefüllt werden, die die Vorgaben dieses Gesetzes nach einer bestimmten Übergangsfrist nicht erfüllen (können). Haushalte mit geringem Einkommen, welche die Sanierung inklusive Nutzung erneuerbarer Energie finanziell nicht meistern können, würden zusätzlich belastet: Zu den Energiekosten käme noch die Ausgleichsabgabe hinzu.
Im Mietwohnbereich dürften die SPD-Vorstellungen ohnehin keinen Anreiz zu vermehrten Investitionen in die Energieeffizienz bilden. Es würde sich lediglich das Wohnen für die Mieter verteuern. Die Eskalation der sozialen Schieflage ist vorprogrammiert.
Die Energieträgerneutralität wird in diesem Gesetzesvorschlag nicht gewahrt. Der Einsatz von Bioheizöl als Erfüllungsmöglichkeit ist explizit ausgeschlossen. Pflanzenmethylester wird nicht als erneuerbare Energie anerkannt. Das ist nicht nachzuvollziehen, da sowohl im Bundesgesetz (EEWärmeG) als auch im Landes-Wärmegesetz in Baden-Württemberg Bioheizöl als Erfüllungsoption vorgesehen ist.
Im Gesetzentwurf werden Anforderungen mit der Bezugsgröße CO2-Emissionen formuliert.
Diese Anforderungen sollen zwar nur Wärmenetze betreffen; es ist aber bedenklich, dass von der im Wärmemarkt eingeführten Bezugsgröße Primärenergiebedarf abgewichen wird.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) und im Energiekonzept der Bundesregierung ist der Primärenergiebedarf die zentrale Messgröße. Nur die Bezugsgröße Primärenergiebedarf stellt sicher, dass energetische Modernisierungen technologieoffen erfolgen können. Das lässt flexible Lösungen zu, die auf die jeweilige Ausgangssituation der einzelnen Gebäude und insbesondere auf die Investoren bzw. Nutzer ausgerichtet werden.
SPD setzt die Versorgungssicherheit aufs Spiel durch massiven Eingriff in den Markt
Vor allem die Vorstellungen zu Zwangsanschlüssen an Wärmenetze sind ein Mittelstandsvernichtungsprogramm. Mittelständische Brennstoffhandelsunternehmen und mittelständische Dienstleister, wie z.B. das Heizungshandwerk, werden durch die von der SPD beabsichtigte Verstaatlichung der Wärmeversorgung für immer aus dem Markt gedrängt.
Die im Markt bewährten effizienten technischen Systeme zur individuellen Wärmeerzeugung und -bereitstellung sowie die damit verbundenen Dienstleistungen vieler mittelständischer Unternehmen will die SPD in Thüringen per Gesetz verbieten.
Die Freiheit der Bürger bei der Wahl ihrer Heizung und ihrer bewährten Energieträger gehören mit dem SPD-Vorschlag der Vergangenheit an. Die von der SPD gewollte Vernichtung eines ausgewogenen Energiemixes birgt die große Gefahr massiver Versorgungsengpässe in sich.
VEH
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
UNITI
Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.
IWO
Institut für Wärme und Oeltechnik e. V.
Dieter Echternach - 19.02.2013, 18:25
Sehr geehrter Herr Echternach, danke für die Anregung. Das sind News mit Datum, so wie in einer Tageszeitung. Wir greifen das Thema aber gerne nochmal auf und fragen nach, was aus den Projekten geworden ist. Ihr EnBauSa-Team
Arnold Drewer - 19.02.2013, 16:45
... Wenn man mit den genannten kWh- Kosten für die verschiedenen Systeme rechnet (was nicht ganz realistisch ist), wird völlig vergessen, dass der Strom fast ohne Verluste in Wärme umgewandelt wird (je nach Qualität je Infrarot-Platten)...
nein, nicht "fast ohne Verluste" - sondern ganz ohne Verlust! In welche Energieform - wennnicht Wärme - soll denn der Verlust entstehen? (Energieerhaltungssatz, Herr Dr.)...
.... Wieviel vom Wärmeinhalt von Öl oder Gas in der Wohnung ankommt ist fraglich....
Wieso fraglich? Ein Brennwertgerät wandelt das Gas fast zu 100% in Wärme um. Alte Ölkessel sind natürlich viel schlechter.
... Laut einer Studie der Uni Kaiserslautern liegt der Verbrauch von Infrarot-Heizplatten bei 1/3 der Menge von Öl oder Gas (in kWh gerechnet)....
Das ist üblich: man zitiert eine Studie einer Uni. Dann ist der größte Unsinn schon geadelt!
....Mit diesem Ansatz, dem Hinweis eines völlig anderen Raumklimas...
er meint die Strahlungsheizung. Die hab ich mit meiner (gasbetriebenen) Wandflächenheizung auch.
... und den deutliche geringeren Investitionskosten sind mittlerweile Infrarot-Heizungplatten in einigen Fällen die bessere Alternative....
man lese einfach nur die Stellungnahme der VZ. Da ist alles einfach und gut erklärt.
...Wenn der Strom ökologisch erzeugt wird oder durch PV-Anlage selbst verbraucht werden muss, wird die ökologische Bewertung dieser Heizung noch besser....
oha! Nur gut, dass meine Wandflächenheizung mit Gas und nicht mit "Öko-Strom" vom Dach betrieben wird (es ist z.Zt. draußen dunkel und kalt und wolkig)
...Aber es dauert immer eine Weile, bis sich neue Gedankenansätze durchsetzen....
ja, leider. Auch das Perpetuum mobile wird im Straßenverkehr immer noch nicht eingesetzt - dabei ist es schon x-mal erfunden worden.
Frierhansel - 18.02.2013, 22:38
Arnold Drewer - 18.02.2013, 17:45
Ich verstehe auch nicht so recht, warum die Elektro-Heizungen nicht schon lange verboten werden. Und ich verstehe nicht, warum man sowas überhaupt verkaufen kann. Vermutlich deshalb, weil den meisten Menschen die elementaren Regeln der Thermodynamik nicht bekannt sind:
1. Wärme strebt danach, ein Gleichgewicht zu erzielen (von der warmen zur kalten Seite hin)
2. das gilt auch für das System "Haus". Es ist im Winter erheblich wärmer drinnen als draußen. Also existiert ein Energiefluss von der warmen zur kalten Seite hin.
3. (energetische) Leistung wird u.a. in kWh gemessen (und bezahlt)
4. verbrauche ich 1 kWh Gas (welche durch moderne Gas-Brennwert-Geräte fast verlustfrei in Wärme umgesetzt wird) - dann zahle ich z.Zt. ca. 8 ct/kWh
5. verbrauche ich 1 kWh Strom (welche verlustfrei in 1 kWh Wärme umgesetzt wird) - zahle ich ungefähr 27 ct/kWh.
Jetzt wäre noch die Frage, was wohl teurer ist? Und was Beutelschneiderei ist???
Anmerkung der Redaktion zur Anzeige: Unsere Angebote sind kostenfrei, wir finanzieren uns unter anderem über Anzeigen. Wir halten unsere Leserinnen und Leser für klug genug zwischen beidem zu unterscheiden.
Dipl.-Ing. Ulrich Seiz - 05.02.2013, 11:28
Mit diesem Ansatz, dem Hinweis eines völlig anderen Raumklimas und den deutliche geringeren Investitionskosten sind mittlerweile Infrarot-Heizungplatten in einigen Fällen die bessere Alternative. Wenn der Strom ökologisch erzeugt wird oder durch PV-Anlage selbst verbraucht werden muss, wird die ökologische Bewertung dieser Heizung noch besser. Aber es dauert immer eine Weile, bis sich neue Gedankenansätze durchsetzen.
Kommentar schreiben
Eine Verwendung dieses Textes durch Dritte ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich. Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.












