Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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12 Regionalstellen sollen zu Energieeffizienz beraten

Wärmegesetz für Baden-Württemberg kommt im Juli 2015

Volkzer Kienzlen, KEA, stellt neue Software zum Wärmegesetz vor. © Zukunft Altbau

Umweltminister Franz Untersteller © Zukunft Altbau

Die Novelle des Erneuerbaren Energien Wärmegesetzes in Baden-Württemberg wird voraussichtlich am 15. Juli 2015 in Kraft treten.

Das neue Erneuerbare-Wärmegesetz in Baden-Württemberg, das eigentlich für Januar 2015 vorgesehen war, tritt nun voraussichtlich im Juli 2015 in Kraft, so Volker Kienzlen von der Klima- und Energieagentur KEA auf dem Herbstforum Zukunft Altbau. Dessen Vollzug sei einfacher, da es keine Ausnahmen mehr geben werde, so Kienzlen. Es ist bundesweit das einzige Landesgesetz, das den Einsatz Erneuerbarer auch für Bestandsgebäude vorschreibt. Andere Länder wie Hamburg oder Nordrhein-Westfalen wollen die Erfahrungen in Baden-Württemberg abwarten.

Die Option, 15 Prozent Erneuerbare auch im Bestand bei der Gebäudesanierung zu integrieren, sei im neuen Gesetz einerseits flexibler, andererseits aber auch komplexer. Bioöl bleibt Erfüllungsoption, an Biogas werden höhere Anforderungen bei der Erzeugung gestellt. Das soll Monokulturen verhindern. Bei Solarkollektoren ist künftig eine Mindestfläche von 0,07 m2 pro Quadratmeter Wohnfläche für Einfamilienhäuser und von 0,06 m2 für Mehrfamilienhäuser vorgesehen. Einen Bonus gibt es für Röhrenkollektoren, die mehr Ertrag bringen. Mit kleineren solarthermischen Anlagen gibt es die Möglichkeit, die 15 Prozent-Anforderung teilweise zu erfüllen und durch andere Maßnahmen zu ergänzen.

Fotovoltaik ist mit 20 Watt pro m² Wohnfläche eine neue Variante. Eine PV-Leistung von 3 KW Peak wurde dann für ein Haus mit bei 150 m² Wohnfläche genügen. Zugelassen sind auch Heizungen mit Hackschnitzeln, Scheitholz und Pellets. Auch der Anschluss an das Wärmenetz bleibt Erfüllungsoption. Bei KWK-Anlagen wird anders als bislang der Stromertrag als Kenngröße herangezogen. Anlagen die kleiner sind als 20 kW müssen mehr als 15 kwh Strom pro m² Wohnfläche und Jahr erzeugen.

Beim baulichen Wärmeschutz bleiben die Anforderungen an Dach und Fassade unverändert. Eine gedämmte oberste Geschossdecke, ein Dach oder eine Fassade müssen 20 Prozent besser sein als die derzeit geltende EnEV 2014. Die Dachdämmung gilt nur bis zu 4 Vollgeschossen als vollständige Erfüllung. Mit einer Dämmung der Kellerdecke gelten die Forderung als zwei Drittel erfüllt.

Um die Komplexität für Berater und Hausbesitzer handhabbar zu machen, wird es eine Software geben, die unterschiedliche Sanierungsvarianten durchspielt. Damit werden dann die Antragsformulare automatisiert befüllt.

Martin Pehnt vom IFEU stellte den aktuellen Stand zum Sanierungsfahrplan vor. Der soll bei Wohngebäuden mit 5 Prozent angerechnet werden. Das bedeutet, dass nur noch 10 Prozent Erneuerbare genutzt werden müssen, wenn ein Sanierungsfahrplan erstellt wird. Das gilt auch für eine Bafa-Vor-Ort-Beratung.

Der Sanierungsfahrplan könne keine minutiöse Zukunftsplanung sein, so Pehnt, er müsse aber "robuste Empfehlungen liefern, die nicht in die Sackgasse führen." Er soll unter anderem zeigen, was bei einem Sanierungsschritt zu beachten ist, um den nächsten nicht zu gefährden. Also beispielsweise bei einer Dachsanierung auf ausreichende Dachüberstände zu achten, so dass es keine Probleme bei einer nachträglichen Fassadendämmung gibt, oder Fenster in der Dämmebene einzubauen. Eine Förderung für Privatleute ist vorgesehen, sie wird voraussichtlich bei zirka 200 Euro liegen.

Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller will dafür sorgen, dass die Potenziale der Energieeffizienz gehoben werden. Ab 2015 soll es deshalb in den Regionen 12 Kompetenzstellen für Energieeffizienz geben, die Unternehmen motivieren sollen, so der Minister auf dem Herbstforum Zukunft Altbau. Die Mittel dazu seien für die nächsten sieben Jahre aus dem europäischen Strukturfonds EFRE gesichert. Energieagenturen können sich jetzt bewerben, er hoffe auf Kooperationen auch mit der Wirtschaft, so Untersteller. von Pia Grund-Ludwig

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