Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Zuschuss für Brennwertheizungen nur noch bis Dezember 2010

Verschärfte MAP-Richtlinie streckt Geld bis Jahresende

Kombination mit Solarthermie gibt Extrabonus beim MAP. Bild: IWO

Durch schärfere Richtlinien sollen die Fördermillionen im Marktanreizprogramm bis zum Jahresende 2010 reichen. Dann gibt es keinen Zuschlag mehr für Brennwertgeräte.

Das Bundesministerium für Umwelt (BMU) hat die konkreten Richtlinien für die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien nach dem Marktanreizprogramm vorgelegt. Dabei wurden einige Produkte komplett aus der Förderung genommen. Außerdem ist es nicht mehr möglich, die Gesamtsanierung eines Hauses mit Krediten aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" zu finanzieren und gleichzeitig Zuschüsse des Bafa aus dem Marktanreizprogramm in Anspruch zu nehmen.

Festgeschrieben ist in den neuen Richtlinien, dass bis 2012 die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung mit bis zu 500 Millionen pro Jahr gefördert wird. Die Koppelung an die Erlöse aus den CO2-Zertifikaten ist aber nicht aufgehoben. Es kann also weiterhin zu Engpässen oder zu einer weiteren Verschärfung der Richtlinien des Marktanreizprogramms kommen, um das vorhandene Geld zu strecken. Die Nationale Klimainitiative, deren Bestandteil das MAP ist, hat 2010 einen Umfang von 448 Millionen Euro. Ein vergleichbarer Betrag solle auch im Jahr 2011 zur Verfügung stehen, sagte Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Ein Versuch des Bundesverbands für Erneuerbare Energien, ein <link heizung-warmwasser aktuelles artikel umlage-fuer-das-marktanreizprogramm-kaum-durchsetzbar-1406.html für das marktanreizprogramm kaum>umlagefinanziertes System zu etablieren, stößt im Moment auf wenig Gegenliebe.

Freigegeben wurden am 7. Juli 2010 <link solar-geothermie aktuelles artikel marktanreizprogramm-ist-durch-den-haushaltsausschuss-1388.html ist durch den>115 Millionen Euro. Zirka die Hälfte, so Experten, geht aber an diejenigen Antragsteller, die ihre Unterlagen vor der Ankündigung des Bewilligungsstopps am 3. Mai 2010 eingereicht haben. Nur diese erhalten die Förderung nach den bis zum 3. Mai 2010 geltenden besseren Konditionen. Allen anderen rät das BMU, jetzt einen neuen Antrag auf einen MAP-Zuschuss zu stellen.

Komplett ausgeschlossen ist nach den neuen Richtlinien die Förderung im Neubau. Bei den solarthermischen Anlagen wurden die Förderkriterien verschärft. Für Anlagen unter 40 Quadratmetern Kollektorfläche, die nur Warmwasser erzeugen, gibt es keinen Bafa-Bonus mehr. Förderfähig sind auch auf Ein- und Zweifamilienhäusern große solarthermische Anlagen, die Kombination von Heizung und Warmwasser, die Erzeugung von Prozesswärme sowie die solare Kühlung.

Für die Kollektoren ist ein Mindestwärmeertrag von 525 Kilowattstunden pro Quadratmeter vorgeschrieben. Solarkollektoren, die 2010 hergestellt worden sind und mit Flüsigkeit als Wärmeträgermedium arbeiten, müssen das Prüfzeichen Solar Keymark haben. Für Luftkollektoren ist ein entsprechendes ISO 17025-Zertifikat notwendig. Flachkollektoren sind ab 9 Quadratmeter und Vakuumkollektoren ab 7 Quadratmeter förderfähig, wenn entsprechende Puffer für die Heizung bereitstehen. Das sind 40 Liter pro Quadratmeter bei Flachkollektoren und 50 Liter pro Quadratmeter bei Vakuumröhrenkollektoren.

Bei Erstinstallationen von Solarkollektoren bis zu 40 Quadratmetern auf Ein- und Zweifamilienhäusern gibt es künftig für die ersten 40 Quadratmeter 90 Euro pro angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche. Wird mehr installiert, halbiert sich die Fördersumme für jeden weiteren Quadratmeter auf 45 Euro.

Einen zusätzlichen Bonus gibt es, wenn außerdem ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik gegen einen Öl- oder Gasbrennwertkessel getauscht wird. Für Anlagen mit einer Kollektorfläche bis 40 Quadratmeter gibt es dann 400 Euro extra, für größere 500 Euro. Notwendig ist zudem der hydraulische Abgleich der Heizung. Wer diesen Zuschuss kassieren will muss sich sputen: Antragsschluss ist der 30. Dezember 2010. Innovationsförderung gibt es für Anlagen ab 20 Quadratmetern, die mindestens drei Wohneinheiten oder 500 Quadratmeter Nutzfläche mit Heizung und/oder Warmwasser versorgen.

Kein MAP-Zuschuss mehr für reinen Pellet-Ofen

Bei Holzheizungen gibt es noch einen Bonus für Pellet- und Holzhackschnitzelkessel, Pellet-Öfen mit Wassertasche und Kombikessel. Für Holzheizungen gibt es 36 Euro je Kilowatt Nennleistung, mindestens jedoch 1.000 Euro für einen Pellet-Ofen mit Wassertasche, 2.000 Euro für einen Pellet-Kessel und 2.500 für einen Pellet-Kessel mit neuem Pufferspeicher von mindestens 30 Liter pro Kilowatt Heizleistung. Auch hier bringt eine Kombination mit einer solarthermischen Anlage einen Bonus von 500 Euro.

Bei Wärmepumpen sind Strom- beziehungsweise Gaszähler sowie Wärmemengenzähler vorgeschrieben. Außerdem muss eine Fachunternehmererklärung vorliegen, die Sole-Wasser und Wasser-Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,3, Luft-Wasserwärmepumpen eine JAZ von 3,7 bescheinigt. Gaswärmepumpen müssen es auf eine JAZ von 1,3 bringen. Außerdem ist der hydraulische Abgleich der Heizung vorgeschrieben. Ab Januar 2011 müssen die Wärmepumpen außerdem über Umwälzpumpen der Effizienzklasse A verfügen.

Als Basisförderung gibt es für Wärmepumpen 20 Euro pro Wohnfläche, bei Nichtwohngebäuden 20 Euro pro Quadratmeter. Eine Ausnahme sind Luft-Wasser-Wärmepumpen. Wer die installiert, muss sich mit 10 Euro pro Quadratmeter begnügen. Die Höchstsumme ist für eine Wohneinheit 2.400 Euro, für zwei Wohneinheiten 3.600 Euro, für drei 4.800 Euro, für vier 5.400 Euro und für fünf 6.000 Euro. Für jede weitere Wohneinheit gibt es 300 Euro. Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es die Hälfte. Für die Kombination mit einem Solarkollektor gibt es 500 Euro extra. pgl

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