Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenwasserstoff festgelegt

Verordnung zu Einzelraumfeuerung beschlossen

Der Bundesrat hat der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zugestimmt.

Der Bundesrat hat der ersten Verordnung zur Durchführung des  Bundesimmissionsschutzgesetzes zugestimmt. Sie betrifft vor allem Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe wie Kamin- und Pelletöfen oder Heizkamine. In Deutschland gibt es zirka 15 Millionen dieser Anlagen. 

Die Verordnung soll deren Emissionen begrenzen und an den verbesserten Stand der Technik anpassen. Das gilt insbesondere für gesundheitsgefährdende Stoffe wie Feinstaub und Kohlenwasserstoffe. Dafür wurden Grenzwerte festgelegt. Bestehende Anlagen, die den Vorgaben entsprechen, können zeitlich unbegrenzt weiter betrieben werden. Ansonsten gibt es ein Sanierungsprogramm mit langen Übergangsfristen.

Zur Umrüstung und für Ersatzbeschaffungen soll es ein Förderprogramm geben. Der Staubgrenzwert solle 2012 erneut überprüft werden, schlägt der Bundesrat vor. pgl

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