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Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Preisanpassungsklauseln unter der Lupe

Verbraucherverband prüft Preise der Gasversorger

Die Verbraucherzentrale mahnt 11 Gas- und Stromanbieter in Schleswig-Holstein ab.

Strom- und Gasversorger in Schleswig-Holstein haben möglicherweise zu Unrecht in den vergangenen Jahren ihre Preise erhöht. Diesen Vorwurf erhebt zumindest die Verbraucherzentrale in Kiel und hat elf der rund 45 Versorger mit Sitz in Schleswig-Holstein abgemahnt.

Den Experten zufolge haben die Strom- und Gas-Konzerne unwirksame Preisanpassungsklauseln verwendet. Bei der strittigen Passage in den Verträgen verweisen die Versorger zur Begründung lediglich auf den Paragrafen 5 der Gas- und Strom-Grundversorgungsverordnung. Erst im Juli 2013 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) dies für ungültig erklärt.

"Trotzdem haben wir elf Versorger gefunden, die immer noch mit dieser Formulierung arbeiten", so Julia Buchweitz, Juristin der Verbraucherzentrale. Und ihr zufolge seien auch Preiserhöhungen unter Verweis auf die unwirksamen Klauseln durchgesetzt worden. Betroffene Verbraucher können Buchweitz zufolge ihre zu viel bezahlten Beträge für die letzten drei Jahre zurückverlangen. "Derzeit überprüfen wir noch eine Vielzahl weiterer Formulierungen von Preisanpassungsklauseln", so die Juristin.

Der BGH hat Preisanpassungsklauseln zuletzt mehrfach einkassiert. Hintergrund sind Vorgaben durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Auch die jüngste BGH-Entscheidung zu dem Thema vom Juli 2013 war eine direkte Folge der Entscheidungen aus Luxemburg. Das BGH widersprach dabei auch seiner eigenen bis dahin gültigen Rechtsprechung. Ging es bislang aber vor allem um Klauseln in Sonderverträgen – von denen bundesweit sechs Millionen Menschen betroffen sind – könnte sich dies bald ändern. Denn am EuGH sind derzeit zwei Verfahren anhängig, bei denen die Preisanpassung in Grundversorgungsverträgen in Frage gestellt wird. Das könnte Folgen für eine Vielzahl von Verbrauchern haben. Wie der EuGH urteilen wird, ist nicht absehbar. Schlussanträge in der Sache sollen im Mai folgen. Anschließend ist wieder der BGH gefragt. Quelle: VZ Schleswig-Holstein / pgl

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