Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

KWK-Novelle bleibt umstritten

Verbände fürchten Aus für Mieterstrom

Mieterstrom-Projekte könnten nach der von der Bundesregierung angekündigten KWK-Novelle schwer werden, so ein Verbändebündnis.

Immer mehr Mieter beziehen Strom und Wärme, die vor Ort in Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurden. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen Verbände wie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung – B.KWK, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband und andere.

Anlass ist der vorliegende Reformentwurf für das sogenannte "Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz" (KWKG). Er sieht erhebliche Nachteile für Mieter vor. Viele Mieterstromprojekte stünden vor dem Aus, warnen die Verbände und Unternehmen.

Laut aktuellem Gesetzesentwurf wird der sogenannte KWK-Zuschlag nur noch dann gewährt, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Bei Mieterstrom-Projekten ist genau dies nicht der Fall, der Betreiber der KWK-Anlage liefert den Strom zu günstigen Konditionen direkt über das Hausnetz an die Mieter. Nur noch kleine Anlagen bekommen eine Förderung für zum Beispiel an Mieter gelieferten und vor Ort verbrauchten Strom.

Ohne den KWK-Zuschlag stünden viele Mieterstromprojekte mit Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Aus. Neue Projekte würden sich kaum noch rentieren. Zudem werden Mieter bereits bei der EEG-Umlage stärker zur Kasse gebeten – im Gegensatz zu Hausbesitzern.

Der vorliegende Gesetzesentwurf benachteiligt nicht nur Mieter, sondern wäre auch ein herber Rückschlag für die dezentrale Energiewende. "Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden. Die Bundesregierung darf die Mieter nicht weiter im Regen stehen lassen und muss dringend nachbessern", fordern die Verbände und Unternehmen.

Die beteiligten Verbände und Unternehmen fordern u.a., wie bisher jede Kilowattstunde KWK-Strom unabhängig von der Nutzung zu fördern oder zumindest die Förderung für Mieterstromprojekte nicht zu stark zu senken und damit solche innovativen Einspeisemodelle nicht vom KWK-Zuschlag auszuschließen.

Mieterstrom reduziert den Ausbaubedarf der Stromnetze und setzt Anreize zur Systemintegration dezentraler Kraftwerke. Mieterstrom trägt zudem zur Flexibilisierung der KWK bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Denn die Nutzung vor Ort erzeugten Stroms kann einen ökonomischen Anreiz liefern, durch Lastverschiebungen oder die Kombination von Fotovoltaikanlagen, Speichern und regelbaren KWK-Anlagen, die Haus- oder Quartiersversorgung so zu optimieren, dass eine möglichst hohe Harmonisierung von Erzeugung und Verbrauch vor Ort erreicht wird. Nicht zuletzt befördert Mieterstrom die dringend notwendige Modernisierung im Heizungsmarkt.

Der aktuelle Entwurf für die Novellierung des KWK-Gesetzes verfolge das Ziel, den Bestand heutiger mit Gas befeuerter KWK-Anlagen der Versorger zu sichern und kohlegefeuerte durch gasgefeuerte Anlagen zu ersetzen, kritisiert der VfW. KWK in Industrie und Gebäuden, in denen 2013 fast 50 Prozent des KWK-Nettostroms in Höhe von rund 96 TWh erzeugt wurden, würden nicht ausreichend berücksichtigt. Quelle: VfW / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.