Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Wohnungsunternehmen können Wärmepumpen checken

Standardisierter Check optimiert Heizungsanlagen

Solarthermie wird durch Qualitätssicherung effektiver. © Erbbau Köln

Heizungen mit Solarthermie oder Wärmepumpe brauchen nach der Installation Qualitätssicherung im Betrieb. Dazu gibt es ein standardisiertes Verfahren.

Ein standardisiertes Verfahren, mit dem sich die Qualitätssicherung von Heizungen für Wohnungsunternehmen abwickeln lässt, hat die Energy-Check Stiftung Energieeffizienz gGmbH entwickelt und bietet dieses Verfahren kommerziell als sogenanntes Basis-Monitoring an.

In einem Beta-Test haben die Ingenieure ihr Verfahren in der Praxis überprüft und optimiert. 100 Anlagen von 10 Betreibern waren im Test. Die Einsparungen, die dabei erzielt werden konnten, lagen zwischen 900 Euro pro Jahr pro 100 m2 Kollektorfläche bei solarthermischen Anlagen und knapp 3.000 Euro pro Jahr bei Wärmepumpen pro 1.000 m2 Wohnfläche. "Die absolut größten Einsparpotenziale zeigen monovalente Wärmepumpen", berichtet David Schreckenberg von Energy-Check.

Mittlerweile sind 150 Anlagen im Monitoring. Waren es zu Anfang vor allem Anlagen, die das Ingenieurbüro Ortjohann entwickelt hatte, aus dem Energy-Check Ende 2011 ausgegliedert wurde, sind nun auch zunehmend Fremdanlagen in der Überwachung. Der Markt sei aber schwierig zu beackern, beobachtet David Schreckenberg von Energy-Check. Qualitätssicherung der Heizungsanlagen sei als Thema bei Wohnungsunternehmen noch nicht wirklich angekommen.

"Unsere Methode eignet sich vor allem für Verwalter größerer Anlagenpools von mindestens fünf, besser zehn oder mehr Anlagen", so Schreckenberg. Die haben den Vorteil, dass sie die Effizienz-, Endenergie- und Emissionsdaten unterschiedlicher Anlagen vergleichen können. Dazu hat das Unternehmen einen   Standardkatalog erstellt, der zirka 50 gängige Anlagen und Zählerkonfigurationen enthält. Damit können die in der Wohnungswirtschaft wesentlichen Anlagenkonfigurationen abgebildet werden. Dadurch wird der Aufwand für die Überwachung verringert. Er liegt bei etwa 500 Euro einmalig und 250 Euro Jahresgebühr. Dazu kommen gegebenenfalls Kosten für die Installation von Wärmemengenzählern oder Datenübertragung. Die Überwachung sei schon in einem Zweifamilienhaus mit Wärmepumpe wirtschaftlich, sagt Schreckenberg.

Uwe Neuhaus, technischer Vorstand des Erbbauverein Köln, ist von dem Konzept überzeugt und lässt seit mehr als zehn Jahren alle Anlagen des Unternehmens auf Effektivität und Effizienz prüfen. Man wolle "Ausfälle bemerken, bevor der Mieter sie bemerkt." Überwacht wird Solarthermie. Die Kosten für das Monitoring der solarthermischen Anlagen liegen bei zirka 5.000 Euro pro Jahr. Das rechne sich, denn man könne sofort erkennen, wenn Komponenten ausfallen und die solaren Erträge ausbleiben. Vor allem Anlagen der ersten Stunden, die aus Komponenten unterschiedlicher Hersteller zusammengestellt werden mussten, hätten sich als störanfällig erwiesen, so Neuhaus.

Auf die Überwachung von Wärmepumpen setzt die gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft 1897 Köln rrh.eG. Deren Technikchef Reinhold Schmies hat Garantieverträge für seine Anlagen abgeschlossen, die eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) der Anlagen sicherstellen. Basis ist ein Mustervertrag für Wärmepumpen und Solarthermie, den die Stiftung Energieeffizienz entworfen hat. Den können Wohnungsunternehmen als Vorlage nutzen.

Vertragspartner sind die Unternehmen, die die Anlagen installieren. Die Hersteller raten von solchen Garantieverträgen ab. Ihr Argument: das Benutzerverhalten beeinflusse die Jahreszahl wesentlich, eine Garantie sei nicht möglich. In der Praxis scheint diese aber zumindest bei Wohnungsunternehmen machbar, wenn sich die Verbräuche vieler Mieter mitteln.

Zugesagt wurde für die Anlage aus dem Jahr 2010 eine JAZ von 3,3 für die Wärmepumpe, realisiert wurden deutlich höhere Werte. Bislang gibt es die Überwachung dann, wenn Anlagen neu in Betrieb genommen werden. "Geplant ist auch, für bestehende Anlagen nach einer anstehenden Modernisierung, sukzessive die Qualitätssicherung einzuführen", sagt Schmies.

Der Technikchef Uwe Neuhaus würde sich wünschen, dass dieses Monitoring bei der Vergabe von zinsvergünstigten Krediten Pflicht wird. "Es gibt nur eine Handwerkererklärung, aber es wäre gut, wenn es eine wirkliche energetische Kontrolle gäbe", betont er. Das würde den Wohnungsunternehmen mehr Sicherheit geben, dass sie für ihr Geld nicht nur eine funktionsfähige, sondern auch eine gut arbeitende Anlage bekommen.

Das hier Potenzial und Bedarf bestehen hat bereits das Forschungsprojekt Alfa gezeigt. Dort haben Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Gerätehersteller und Dienstleister zusammengearbeitet. Sie haben einzelne Anlagen in größeren Wohnanlagen unter die Lupe genommen und dabei Einsparpotenziale zwischen 5 und 20 Prozent ermittelt. Deren Erkenntnis: Auch modernisierte und neue Anlagen sind nicht unbedingt fehlerfrei, selbst als sparsam eingeschätzte Anlagen bieten noch Optimierungspotenzial. Auch beim Nachfolgeprojekt Optimus haben sich enorme Defizite gerade bei neuen Anlagen gezeigt. von Pia Grund-Ludwig

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