Sätze für Förderung von Mini-KWK veröffentlicht
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Die gute Botschaft: Den höchsten Fördersatz pro kW gibt es bis zu einem kW elektrischer Leistung. Damit erhalten die meisten in den vergangenen Monaten vorgestellten Kleinstanlagen 1.500 Euro. Der Wermutstropfen: Das Fördervolumen ist auf insgesamt 20 Millionen Euro gedeckelt, dann ist der Topf ausgeschöpft. Manche Hersteller fürchten schon wieder ein Stopp and Go.
Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen im Leistungsbereich bis einschließlich 20 kWel liegen, über einen Wartungsvertrag betreut werden, nicht in Gebieten mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und einen Energiezähler zur Bestimmung der Strom- und Wärmeerzeugung im KWK-Prozess haben.
Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 Prozent und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten.
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