Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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1000 Euro für mehr als 15 Jahre alte Heizanlagen

Saarland bezuschusst den Heizungstausch

Wer seine Heizung ersetzen will, erhält jetzt im Saarland einen Extrabonus. Bild: Wilo

Nach Sachsen hat jetzt auch das Saarland eine eigene Abwrackprämie für Heizkessel sowie die Einführung von Photovoltaik beschlossen.

Nach Sachsen hat jetzt auch das Saarland eine eigene Abwrackprämie für Heizkessel sowie die Einführung von Photovoltaik beschlossen. Das gab Umweltminister Stefan Mörsdorf bekannt.

"Wir haben ein Programm gestrickt, das der Konjunktur ebenso zugute kommt wie dem Klimaschutz", sagte der Minister. Die Förderbedingungen seien ganz bewusst sehr einfach gehalten. 1.000 Euro Abwrackprämie gibt es für jeden Heizkessel, der älter als 15 Jahre ist und durch ein modernes Brennwertgerät ersetzt wird. 1000 Euro Solarprämie kann jeder beantragen, der eine mindestens zwei Kilowatt starke Photovoltaikanlage auf seinem Hausdach installiert. Zusätzlich gibt es für den solar erzeugten Strom natürlich die gesetzliche Einspeisevergütung.

"Insgesamt stellt die Landesregierung zweieinhalb Millionen Euro zur Verfügung, so dass insgesamt 2500 Abwrack- und Solarprämien ausgezahlt werden können", erläuterte Mörsdorf.

Damit die Maßnahmen beim Ersatz von Heizungsanlagen in ein Haussanierungskonzept eingebunden sind, führen Arge Solar und das Umweltzentrum der Handwerkskammer eine Kampagne im Auftrag des Umweltministeriums durch.

Die Prämie für Brennwertheizungen beträgt je Kessel 1.000 Euro. Die gibt es für Austausch, Einbau und Anschaffung von öl-, erdgas- und flüssiggasbetriebenen Heizkesseln mit Brennwerttechnik. Gasbetriebene Heizkessel müssen einen Modulationsbereich von 30-100 Prozent aufweisen und bei gleichzeitigem Austausch, Einbau und Anschaffung einer Umwälzpumpe mindestens Energieeffizienzklasse A, sofern eine solche Pumpe nicht bereits eingebaut ist.

Es werden nur Anlagen gefördert, die bis zum Austausch mit Koks, Erdgas, Erdöl oder Flüssiggas betrieben werden, mindestens 15 Jahre alt sind und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen. Der Bezirksschornsteinfeger muss bescheinigen, dass die Anforderungen erfüllt sind. Es sind ebenso die entsprechenden Rechnungsbelege als Nachweis beizufügen.

1000 Euro gibt es auch für Fotovoltaikanlagen. Schulen erhalten sogar eine Förderung von 2.600 Euro pro Kilowattpeak Leistung, höchstens jedoch 10.000 Euro. Gefördert werden nur solche Photovoltaikanlagen, die Zertifikate  des TÜV-Rheinland oder der ISPRA haben.

Anträge können natürliche sowie juristische Personen stellen. Auch Schulen sowie kleine und mittlere Unternehmen sind antragsberechtigt. pgl

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