Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Regierung rudert beim KWK-Ausbau offenbar zurück

Pläne für neues KWK-Gesetz stoßen auf Kritik

Private KWK-Anlagen werden im neuen KWK-Gesetz benachteiligt, heißt es. © Senertec

Ein Eckpunktepapier aus dem Wirtschaftsministerium zum KWK-Gesetz sorgt für Aufregung.

Der Interessenverband der Contracting-Anbieter und Energiedienstleister VfW schlägt Alarm: In einem Strategiepapier für die demnächst stattfindende Energieklausur des Kabinetts werde angekündigt, dass die zukünftige Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf "gasbetriebene Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentriert" werden soll. Das würde laut VfW bedeuten, dass KWK-Anlagenbetreiber nur dann eine Förderung erhalten, wenn sie ihren Strom in die Stromnetze einspeisen und einem Versorgungsunternehmen verkaufen.

Bei Versorgungsprojekten in Häusern oder Siedlungen, in denen der vor Ort erzeugte Strom als günstiger klimaschonender Mieterstrom verkauft wird oder vom Betreiber des BHKW selbst anstelle von Strom aus dem Netz verbraucht wird, wolle die Koalition die Förderung weitgehend streichen, so der VfW. "Das ist ein Schlag gegen alle Bemühungen, die Effizienz der Wärme- und Stromversorgung durch intelligente Objektversorgungsprojekte zu verbessern. Mit der Energiewende zu mehr Klimaschutz und weniger Verbrauch hat das nichts zu tun", so die geschäftsführende VfW-Vizepräsidentin Birgit Arnold.

Neben dem VfW berichten auch andere Quellen über ein Eckpunktepapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium, in dem sich die Bundesregierung erstmals konkret zum künftigen KWK-Gesetz äußert. Danach will die Bundesregierung das Ausbauziel für KWK eher zurücknehmen. Eigentlich sollten KWK-Anlagen bis 2020 ein Viertel des Stroms in Deutschland erzeugen.

Laut VfW soll der Zuschlag für Strom, der ins Netz eingespeist wird, um 2,59 Cent je Kilowattstunde bei Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung und um 1 ct/kWh bei allen größeren Anlagen steigen. Dafür werde bei Anlagen bis 50 kW die Förderungsdauer auf 45.000 Vollbetriebsstunden gedeckelt, also auf rund sieben Jahre. Mithin werde eine Erhöhung des Zuschlages um rund 47 Prozent durch eine Streichung der Förderdauer um mindestens 30 Prozent, bei guten Anlagen mit 7.000 Betriebsstunden pro Jahr um rund 40 Prozent kompensiert.

VfW-Justiziar Martin Hack über die geplanten Änderungen: "Für größere Anlagen könnte damit in manchen Fällen die Errichtung eines BHKW bei Netzeinspeisung wirtschaftlich gerade eben funktionieren. Kleinst- und Mikro-KWK bleiben weiter völlig unwirtschaftlich. Die geänderte Förderung würde also nichts für eine weitere Verbreitung solcher energetisch sinnvollen Anlagen bringen."

Wird der Strom in einem Gebäude erzeugt und dort und den Nachbargebäuden als Mieterstrom verkauft oder selbst genutzt, können Blockheizkraftwerke wirtschaftlich betrieben werden. Neben der Stromvergütung durch die Bewohner erhalten Betreiber einen gesetzlichen Zuschlag. Dieser Zuschlag bei Verbrauch in der Kundenanlage soll nach den Regierungsplänen bei Anlagen bis 50 kW auf 4 Cent sinken und im Übrigen vollständig gestrichen werden, berichtet der VfW.

Damit würden sehr viele Mieterstromprojekte unwirtschaftlich und damit nicht realisiert. Enttäuscht merkt der VfW-Justiziar hier an, dass er fürchte, dass wie schon bei dem EEG-Strom Mieter- und Bürgerstromprojekte massiv behindert und einmal mehr überkommene Abnahmestrukturen geschützt würden. Quelle: VfW / sth

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