Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Heizung sollte vor dem Winter auf den Prüfstand

Pellet-Lager und Öltank jetzt zu füllen spart Geld

Heizkosten lassen sich durch viele Maßnahmen reduzieren. © co2online

Heizkosten senken mit Pellet-Kauf oder Heizöl-Kauf vor der Hochpreis-Phase und einem Heizungs-Check.

Wer mit Pellets heizt oder mit Heizöl sollte sich mit der Bevorratung sputen und das Lager oder den Tank jetzt zügig füllen. Bei beiden Energieformen ziehen die Preise in den nächsten Wochen sicherlich an. Auch wer mit Gas heizt kann sparen und sich nach einem günstigeren Versorger umschauen. Und nicht zuletzt bieten die letzten Wochen vor der Heizsaison die Chance, die Heizung auf Vordermann zu bringen.

Bei Pellets für Pellet-Heizungen liegen die Preise nach dem Preisspiegel des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands e.V. (DEPV) in den Wintermonaten um bis zu 8 Prozent über den Preisen, die im August und September zu bezahlen sind. Der Preis für eine Tonne Pellets lag im Jahresdurchschnitt 2013 bei 273 Euro pro Tonne, aber mit regionalen Unterschieden. Laut aktuellen Daten des DEPV beträgt der Durchschnittspreis für eine Tonne Holzpellets im September 248,93 Euro.

In den vergangenen Jahren ließen sich bis zu acht Cent pro Liter Heizöl sparen, wenn man statt im Dezember schon im September Heizöl bestellte, so Experten der Arag für den Bezug von Heizöl. Bei einer Bestellmenge von 3.000 Litern machte das Unterschiede von bis zu 240 Euro aus. Derzeit liegen die Preise für Heizöl sogar noch günstiger, so die ARAG.

Die alte Gleichung, nach der der Gaspreis mit Zeitverzug dem Ölpreis folgt, gilt nach den Erfahrungen der Arag-Fachleute noch eingeschränkt. Betreiber einer Gasheizung sollten Preise vergleichen und unter Umständen den Anbieter wechseln. Bestehende Verträge mit Grundversorgern sind meist monatlich kündbar, und die lückenlose Versorgung ist per Gesetz jederzeit sichergestellt.

Durch einen Wechsel des Gasversorgers können Verbraucher unter Umständen mehrere Hundert Euro jährlich sparen, so die Energieberater der Verbraucherzentrale. Tarife mit Vorauskasse, komplizierten Bonusregelungen oder sehr langer Mindestvertragslaufzeit sind nicht empfehlenswert.

Eine weitere Möglichkeit um Heizkosten zu sparen ist der Check der Heizungsanlage. Die Rohre müssen ausreichend gedämmt sein, das minimiert die Verteilverluste. Das schreibt auch die Energieeinsparverordnung 2014 vor. Eine Ausnahme gibt es für Häuser mit bis zu zwei Wohnungen, in denen eine Wohnung vom Eigentümer bewohnt wird. Da ist die Dämmung beim Eigentümerwechsel fällig. Die Dämmdicken orientieren sich an den Durchmessern der Rohrleitungen/Armaturen. Bei einem Innendurchmesser bis 22 Millimeter muss die die Dicke der Dämmung mindestens 20 Millimeter betragen, zwischen 22 und 35 Millimeter Rohrinnendurchmesser muss die Dicke der Dämmung mindestens 30 Millimeter betragen. Bei Rohrleitungen zwischen 35 Millimeter bis 100 Millimeter muss die Dämmung so dick sein wie der Innendurchmesser der Rohrleitung und bei über 100 Millimeter Rohrdurchmesser muss die Dicke der Dämmung  mindestens 100 Millimeter betragen. Eine Dämmung von Heizungsrohren lässt sich mit handwerklichem Geschick selbst erledigen.

Ein weiterer Kostenfaktor, der häufig übersehen wird ist der Stromverbrauch für die Heizungspumpe. Wer wissen will, wie viel Strom die Heizungspumpe verbraucht, muss auf das Typenschild der Pumpe schauen. Darauf steht die Leistung in Watt. Ob diese Leistung richtig ist, lässt sich mit einem Check der Heizungspumpe ermitteln.

Auch Mieter können ihre Heizkosten senken. Zum einen können sie von ihrem Vermieter fordern, dass er Gas, Öl oder Pellets zu möglichst günstigen Konditionen einkauft, also nicht im Winter, sondern jetzt Vorrat angelegt.

Außerdem sollten Mieter ihre Heizkostenabrechnung genau kontrollieren. Fachleute gehen davon aus, dass jede zweite Heizkostenabrechnung Fehler aufweist. Mögliche Fehlerquellen sind unter anderem die falsche Berechnung des Brennstoffverbrauchs, die fehlerhafte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien, falsche Angaben bei der Wohnfläche oder bei den Ausgaben für Wartung und Ablesen der Heizung.

Auch werden teilweise Kosten umgelegt, die nicht umlagefähig sind. So sind Wartungskosten für die Heizung Betriebskosten, aber nur dann, wenn keine Reparaturen erfolgen. Das gelte insbesondere bei sogenannten Vollwartungsverträgen, die auch die Durchführung von Reparaturen beinhalten, so die Klarstellung des Deutschen Mieterbunds. Außerdem muss der Vermieter eine Abrechnungsfrist von zwölf Monaten einhalten, der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen, die verbrauchte Energiemenge und der bezahlte Preis müssen benannt sein, und die Daten der Lieferungen müssen in den Abrechnungszeitraum fallen. Auch programmierbare Thermostate können für Einsparungen sorgen. Die lassen sich auch in Mietwohnungen montieren und bei einem Umzug mitnehmen.

Wenn man eine neue Wohnung oder ein Haus kauft oder mietet gibt der Energieausweis einen Hinweis darauf, mit welchen Heizkosten man rechnen muss. Das kann aber täuschen. "Insbesondere beim Heizen mit Strom sind die Heizkosten und der Primärenergieverbrauch trotz guter Energieeffizienzklasse meist höher als zum Beispiel bei einer Pelletheizung", sagt der Deutsche Industrieholz und Pellet-Verband. Der Verband hat einen Heizkosten-Rechner entwickelt, indem man Gebäudenutzfläche, Energieträger, Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf eingeben muss und dann die vermutlichen Heizkosten genannt bekommt.

"Der Energieausweis-Rechner kann derzeit nur für Energieausweise genutzt werden, die ab dem 1. Mai 2014 und damit nach der derzeit gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 erstellt wurden", so der Verband. Nur diese enthalten auch die Energieeffizienzklasse. Außerdem funktioniert der Rechner auch nur dann, wenn bloß ein Energieträger eingesetzt wird. Wer also Pellet-Heizung und Solarthermie koppelt oder mit Wärmepumpe und Solarkollektor heizt kann den Rechner nicht verwenden. Von Pia Grund-Ludwig

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