Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Teure Abrechnung kann entfallen

Passivhäuser bieten Möglichkeit der Heizkosten-Flatrate

Rechtsanwältin Iris Behr. © Grund-Ludwig

Bei Passivhäusern sind die Kosten für Erfassung und Abrechnung der Verbräuche teilweise höher als die Heizkosten selbst.

Bei Passivhäusern, aber auch bei sehr sparsamen Niedrigenergiehäusern sind die Kosten für Erfassung und Abrechnung der Verbräuche teilweise höher als die Heizkosten selbst.

Iris Behr, Rechtsanwältin des Instituts Wohnen und Umwelt in Darmstadt, referierte auf der 13. Passivhaustagung in Frankfurt über Möglichkeiten für Vermieter, aus der verbrauchsabhängigen Abrechnung auszusteigen. Die Grundlage dafür bietet die Anfang 2009 in Kraft getretene Heizkostenverordnung.

Im Rahmen einer Untersuchung hat Behr zunächst die Kosten für Erfassung und Abrechnung ermittelt. Die betragen zirka 106 Euro pro Wohneinheit und Jahr, davon entfallen 74 Euro auf Heizung, der Rest auf Wasser. Im Mittelwert kam Behr bei Passivhäusern ohne Solaranlage auf Kosten von 145 Euro pro Wohnung und Jahr für Heizung, auf 99 Euro bei der Verwendung einer Lüftungsanlage zur Grundlüftung, auf 97 Euro, wenn zusätzlich eine Solaranlage betrieben wird.

Als Faktor für die Steuerung des Verbrauchs machte sie bei Passivhausbewohnern das Lüftungsverhalten und den Warmwasserverbrauch aus. "Es sollte überlegt werden, ob eine gute Information der Mieterinnen und Mieter ihr Verhalten nicht ähnlich beeinflussen könnte wie eine teure Abrechnungsmethode", meinte sie. Die Heizkostennovelle lässt das zu, wenn die Verbrauchserfassung und Abrechnung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sind. Das bedeutet, das die Einsparungen, die sich durch die Verbrauchsabhängigkeit ergeben, innerhalb von 10 Jahren erwirtschaftet werden müssen. In Passivhäusern sind aber beim Heizen diese Möglichkeiten sehr gering. "Im Passivhaus kann auf die Anwendung der Heizkostenverordnung für die verbrauchabhängige Abrechnung verzichtet werden", lautet deshalb Behrs Fazit.

Vermieter können eine Warmmiete vereinbaren, die eine Heizkostenpauschale enthält. Wenn dennoch eine Abrechnung erfolgen soll, sei diese im Passivhaus aufgrund der geringen Verbräuche auch über eine reine Umlage per Quadratmeter möglich. Beides muss in den Mietverträgen vereinbart werden. pgl

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