Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Nach der Rückkehr sind Schutzmaßnahmen sinnvoll

Legionellen drohen nicht nur im Urlaub

Erkrankungen mit Legionellen lassen sich vermeiden wenn man das heiße Wasser beim Duschen zunächst einige Minuten laufen lässt.

Nicht nur in länger leerstehenden Appartements und Ferienhäusern, sondern auch bei der Rückkehr nach Hause haben Urlauber das Risiko, an Legionellen zu erkranken, so der TÜV Nord. Er gibt Tipps zum Schutz unterwegs und zu Hause.

Legionellen sind Bakterien im Wasser, die ab einer Wassertemperatur von 20 Grad aktiv werden und zu lebensgefährlichen Infektionen mit grippeähnlichen Symptomen bis hin zur tödlichen Lungenentzündung führen können. Sie gelangen durch die Atmung in Form von vernebeltem Wasser in die Lunge. Dies kann zum Beispiel beim Duschen der Fall sein.

David Dreesen von TÜV Nord rät, das Wasser vor dem ersten Duschen – sowohl im Ferienhaus als auch nach der Rückkehr in die eigenen vier Wände – unbedingt einige Minuten lang heiß laufen zu lassen. Die Leitungen werden gespült und ab einer Temperatur von 60 Grad am Speicher sterben die Legionellen aller Wahrscheinlichkeit auch an der entferntesten Stelle der Dusche ab.

Während der Abwesenheit sollte man den Nachbarn oder einen Vertrauten bitten, nicht nur die Blumen zu gießen, sondern auch das Wasser an allen Zapfstellen laufen zu lassen. Dies sollte alle drei Tage stattfinden, um einen regelmäßigen Wasseraustausch zu gewährleisten und eine Stagnation in den Rohren zu verhindern.

Bei Abwesenheiten über vier Wochen empfiehlt es sich, den Wasser-Haupthahn komplett abzudrehen und die Leitungen nach der Rückkehr ebenfalls gründlich zu spülen.

Zudem können sich Mieter bei ihrem Vermieter nach einer Wasserprüfung auf Legionellen erkundigen. Diese ist in Deutschland laut Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2011 für Vermieter verpflichtend. Sie betrifft Anlagen mit einem zentralen Warmwasserspeicher von mehr als 400 Liter oder einem Leitungsvolumen von mehr als 3 Liter. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Prüfpflicht ausgeschlossen. Die Prüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2013 erstmalig durchgeführt worden sein. Quelle: TÜV Nord / pgl

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