Landesmittel können MAP-Sperre teilweise abfedern
Tübingen. Zum 7. Juli 2010 wird der Förderstopp für das Marktanreizprogramm aufgehoben. Dann gibt es wieder Zuschüsse für die Umrüstung von Heizungen auf erneuerbare Energien. Unklar ist aber, ob dann die Mittel für 2010 aufgestockt werden. Sonst wird es schon nach wenigen Wochen einen neuen Förderstopp geben müssen. Teilweise lassen sich aber auch KfW-Kredite oder Landesprogramme nutzen, um im Rahmen der energetischen Sanierung auch die Heizung zu erneuern.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät, für bereits abgeschlossene Heizungssanierungen Anträge zu stellen, auch wenn die offizielle Aufhebung des Förderstopps noch auf sich warten lässt. Es gebe zwar keine Formulare mehr dazu auf der Homepage der für die Zuschüsse zuständigen BAFA. Die Verbraucherschützer raten deshalb zu einem Trick: Die Antragsformulare seien unter Umständen noch über die Heizungsbauer verfügbar, die die Anlage installiert haben. Diese Vordrucke solle man verwenden. "Lehnt das BAFA den Antrag dann ab, sollte in jedem Fall fristgerecht Widerspruch eingelegt werden", lautet der Tipp der Verbraucherschützer.
Wer derzeit energetische Sanierungen plant und einen neuen Öl- oder Gas-Brennwertkessel beispielsweise mit einer Solaranlage kombiniert, kann KfW-Fördermittel des Programms "Energieeffizient sanieren" unter der Programmnummer 152 beantragen. Der Zinssatz beginnt hier bei 2,57 Prozent, die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre. Solaranlagen ohne Heizungserneuerung werden über die KfW-Bank noch im Rahmen der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Hier ändern sich allerdings die Förderbedingungen schon zum 30. Juni 2010. Wer noch von den jetzigen Konditionen profitieren will muss sich beeilen. Förderanträge bei der KfW müssen vor Beginn der Maßnahmen über die Hausbank gestellt werden. Die kann einen Kostenvoranschlag eines Handwerkers fordern, um die Höhe des Kredits zu bestimmen.
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Meldung vom 16.06.2010
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