Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Bafa legt neue Liste mit förderfähigen Anlagen auf

Länder bauen Beratung und Mittel für KWK aus

Anlagen mit kleinem Speicher haben jetzt bessere Chancen auf Förderung. © Viessmann

Die Bundesländer haben Programme zur Energieeffizienz nachgebessert. Davon können auch KWK-Anlagen profitieren.

Das Ziel der Klimawende, bis zum Jahr 2020 insgesamt 25 Prozent des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen steht, auch wenn Experten bezweifeln, dass es noch zu erreichen ist. Wichtig dafür ist auch, wie schnell sich Mikro- und Mini-KWK-Anlagen im privaten Wohnungsbau durchsetzen.

Vom Bafa gibt es bereits seit Januar 2015 mehr Geld und eine neue <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung mini-kwk liste_mini_kwk_anlagen_2015.pdf>Liste förderfähiger Anlagen. Außerdem kommen mehr Anlagen in die Förderung. Die Anforderungen an die Speicher sind jetzt geringer. Es sind nur noch Speicher von 60 Liter pro Kilowatt elektrischer Leistung gefordert, bislang waren es 70. Das kommt insbesondere kleineren Anlagen und Brennstoffzellen-KWK zugute.

Auch einige Bundesländer haben Programme aufgelegt oder aufgestockt. In Baden-Württemberg ist für die Förderpolitik des Landes die staatliche L-Bank zuständig. Sie hat zum Jahresbeginn bei der Energieeffizienzfinanzierung die Tilgungszuschüsse für KfW-Kredite um zwei weitere Prozentpunkte auf nun 24,5 Prozent aufgestockt. Das kommt auch neuen Heizungen zugute, seien es Heizungen mit Erneuerbaren oder KWK-Anlagen.

Berlin legt neues Förderprogramm auf

In Berlin wird derzeit an einem Nachfolgeprogramm für das Umweltentlastungsprogramm II (UEP II) gearbeitet, über das auch Mini-KWK-Anlagen gefördert wurden. Das Programm läuft aus, und die Fördermittel sind auch bereits ausgeschöpft. Die gute Nachricht: Auch das Nachfolgeprogramm BENE – Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung – sieht eine Fortsetzung dieser Förderlinie vor. So sei vorgesehen im Rahmen der Förderschwerpunkte "Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen" und "Steigerung der Energieeffizienz sowie der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen einschließlich öffentlicher Gebäude" jeweils auch KWK-Anlagen zu fördern, so eine Spercherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Berlin. Die genauen Rahmenbedingungen der Förderung stehen jedoch noch nicht fest. Erste Anträge könnten voraussichtlich Mitte des Jahres gestellt werden, nähere Informationen dazu solle es auf den Berliner Energietagen im Mai geben.

In Brandenburg gibt es über die ILB für juristische Personen Förderung für Investitionen in Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung, in Einzelfällen können auch Einzelpersonen die Fördermittel beantragen. Unternehmen erhalten eine Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von 20 bis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Nichtunternehmen erhalten eine Förderung von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

In Hamburg wird das Programm Unternehmen für Ressourcenschutz (UfR), über das KWK-Anlagen gefördert werden, seit 2014 von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) operativ abgewickelt, die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) gibt die Richtlinien vor. Gefördert wird KWK ab 20 kW elektrischer Leistung in Unternehmen, und vergleichbaren Institutionen. Bemessung für die Förderhöhe ist die im Einzelprojekt erreichte CO2-Vermeidung. Die Amortisationszeit muss länger sein als Jahre, der Zuschuss beträgt maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionen, bei KMU bis zu 30 Prozent. Außerdem gibt es Zuschüsse zur Beratung. Von der IFB gibt es außerdem eine Checkliste für den Einsatz von KWK in Wohnungen sowie ein Berechnungsprogramm und ein Handbuch.

In Hessen gibt es ähnlich wie in Baden-Württemberg http://www.wibank.de/de/Themen/bauen-wohnen/mietwohnungen/Mietwohnen-landesprogramm-energieeffizienz.htmlZinsvergünstigungen für KfW-Kredite. Diese lassen sich auch für KWK-Anlagen einsetzen.

Mecklenburg bietet Mittel für die Projektplanung im Rahmen des Aktionsplans Klimaschutz Mecklenburg.  Zuwendungsfähige Ausgaben sind Ausgaben für die Projektplanung in Höhe von höchstens 10 Prozent der Investitionskosten, Ausgaben für Investitionen, Ausgaben für Gutachten und sonstige Sachausgaben (auch Ausgaben für Ausschreibungen und Gebühren) sowie Ausgaben für eine Datenauswertung und -visualisierungsanlage.

NRW fördert große Anlagen

Nordrhein-Westfalen finanziert den NRW/EU.KWK-Investitionszuschuss aus dem Programm Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energie­sparen progres.nrw. Dabei geht es aber um größere Anlagen, die nicht mehr unter die Mini-KWK-Richtlinien des BAFA fallen.

Gefördert werden hocheffiziente dezentrale KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kWel mittels Zuschüssen für Unternehmen. Neben Neuanlagen werden auch nachgerüstete Anlagen, Wärmeübergabestationen und Sorptionskälteanlagen gefördert. Anträge werden bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die EnergieAgentur.NRW berät dazu bei Bedarf. Außerdem unterstützen zirka 20 Prozent der Energieversorger 2015 die Umstellung der heimischen Energieversorgung auf Blockheizkraftwerke (BHKW), im Vorjahr waren es nur rund 10 Prozent. 

In Rheinland-Pfalz und dem Saarland gab es Programme, die aber im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ausgelaufen sind. von Pia Grund-Ludwig

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