Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Der Heizungsmarkt ist 2014 insgesamt zurückgegangen

Höhere Förderung im Marktanreizprogramm

Herdan (Mitte): Label für Altheizungen kommt. © P. Grund-Ludwig

Mehr Geld im Marktanreizprogramm soll den rückläufigen Heizungsmarkt wieder in Schwung bringen.

Nun sind die <link fileadmin user_upload bauen_und_sanieren heizung richtlinien-zur-foerderung-von-massnahmen-zur-nutzung-erneuerbarer-energien-im-waermemarkt-nichtamtliche-lesefassung.pdf _blank nichtamtliche>Änderungen des Marktanreizprogramms offiziell. Das Programm hat ein Fördervolumen von 300 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren wurden die Mittel nicht abgerufen, das soll sich mit den Impulsen aus dem MAP ändern.

Insgesamt herrscht große Zurückhaltung bei der Sanierung von Heizungen. Die installierten Stückzahlen gingen nach aktuellen Zahlen des Bundesverbands der Heizungsindustrie (BDH) insgesamt um 4 Prozent zurück. Betroffen waren fast alle Segmente. Bei Gasbrennwerttechnik, die nach wie vor mit großem Abstand am häufigsten eingesetzt wird, gab es einen Rückgang um zwei Prozent, Ölbrennwert konnte leicht zulegen mit einem Plus von einem Prozent. Das war möglicherweise auch auf den niedrigen Ölpreis zurückzuführen.

Dramatische Einbrüche gab es bei den Biomassekesseln mit einem Minus von 25 Prozent, insbesondere bei Pellet-Heizungen. Auch bei Wärmepumpen gab es ein Minus, es fiel allerdings mit drei Prozent moderater aus. Thermische Solaranlagen mussten wie in den Vorjahren einen Einbruch hinnehmen mit einem Minus von 13 Prozent. Positiv sah es für Lüftung aus mit zwei Prozent Plus und Flächenheizung- und Kühlung mit sogar neun Prozent mehr.

Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil Erneuerbarer im Wärmemarkt und die Effizienz der Heizungen zu erhöhen, ist so nicht zu erreichen. Vor allem für Solarthermie und Pellet-Heizungen gibt es deshalb ab April 2015 deutlich mehr Geld. Mehr Anlagen erhalten Innovationsförderung, das bedeutet, dass auch im Neubau Förderung möglich ist.

Solarthermie erhält auch bei Warmwasser Förderung

Bei der Solarthermie ist die Warmwasserbereitung wieder neu in die Förderung aufgenommen. 500 Euro gibt es mindestens und pro Quadratmeter 50 Euro. Davon könnten auch Brennwertheizungen profitieren, die werden häufig mit Solarthermie gekoppelt. Geld gibt es auch für die Erweiterung bestehender Anlagen mit 50 Euro pro Quadratmeter. Neu in der Innovationsförderung sind so genannte Sonnenhäuser. Das sind Häuser, die mindestens die Hälfte von Heizung und Warmwasser solar erzeugen. Das sei besonders wichtig, denn es biete "eine große Chance für die systemische Betrachtung", so Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik im Bundeswirtschaftsministerium auf der ISH bei der Vorstellung der Neuerungen des Marktanreizprogramms.

Aufgenommen wurde bei großen Solarthermieanlagen auch die Option der Förderung nach Effizienz. "Wir schauen uns das zwei Jahre an und werden dann gegebenfalls nachsteuern", erklärte Herdan. Insgesamt gehe es darum, die Förderung degressiv zu gestalten und die Lernkurve zu berücksichtigen.

Bei Pelletheizungen bis 100 kW wurde die Mindestförderung um 600 Euro auf 3.000 Euro erhöht, mit Pufferspeicher gibt es nochmal 500 Euro mehr. Hackschnitzelkessel werden mit 3.500 Euro gefördert, Scheitholzvergaserkessel mit 2.000 Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung gibt es insbesondere Geld für Brennwertnutzung mit Pellet-Kesseln, hier beträgt die Förderhöhe im Neubau 5.300 Euro, im Bestand 5.250 Euro. Geld gibt es auch für die Nachrüstung von Brennwert- oder Filtertechnik.

Bei Wärmepumpen gibt es Verbesserungen bei Erdwärme mit Sondenbohrung, dafür gibt es nach der neuen Regleung mindestens 4.500 Euro pro Anlage. In der Innovationsförderung gibt es für besonders effiziente Wärmepumpen mit einer Jahreszahl von mehr als 4,5 beziehungsweise 1,5 bei Gas-Wärmepumpen Innovationsförderung. Im Bestand liegen die Fördersätze um die Hälfte höher als die Basisförderung, im Neubau auf dem Niveau der Basisförderung.

Begleitinvestitionen sind förderfähig

Neu ist außerdem, dass auch Begleitinvestitionen wie die Erneuerung eines Schornsteins oder der Einbau eines Pufferspeichers förderfähig sein können. Auch für die Optimierung der Heizung, beispielsweise über den hydraulischen Abgleich, gibt es einen Zuschuss. Er beträgt zwischen 100 und 200 Euro.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), der die Handwerksbetriebe vertritt, hätte sich eine Vereinfachung der Fördertatbestände gewünscht. Das MAP führe in der Praxis nach wie vor zu einem sehr hohen Beratungs- und Beantragungsaufwand. Die unterschiedlichen Förderblöcke nach Techniken, teils mit gesonderten Vorgaben und Ausnahmen seien nur schwer zu vermitteln. "Wenn es im Grunde doch nur darum geht, die Einbindung erneuerbarer Energien nachweisen zu lassen, dann könnte ein standardisiertes, nicht so vielschichtiges Fördersystem viel praxistauglicher und damit erfolgreicher sein," so der Verband.

Angekündigt hat Herdan zu dem ein weiteres Marktanreizprogramm das speziell die Energieeffizienz adressiert, das werde derzeit endabgestimmt und soll Teile der geplatzten Steuererleichterung kompensieren.

Das Aus für die Steuerförderung bedauerte Herdan, man habe eine Mehrheit für die Kompensation über den Handwerkerbonus gehabt, "aber Bayern war da anderer Meinung". Herdan sprach sich nicht für einen neuen Anlauf aus. Anders sieht dies der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz Carsten Müller: "Mit der Steuerförderung fehlt ein wichtiger Baustein, der auf einzigartige Weise Hausbesitzer für die Energiewende hätte motivieren können. Es wäre darum falsch, diese für immer zu beerdigen." Die Heizungsbranche sieht das anders. Manfred Greis, Chef des Bundesverbands der Heizungsindustrie BDH sprach sich entschieden dafür aus, das Thema nun endgültig zu beerdigen. "Uns ist es recht so wie es ist, auch ohne Steuerförderung", sagte Andreas Lingner für den Deutschen Energieholz- und Pelletverband. "Die Steuerförderung hätte uns auf eine Stufe gestellt mit einer Öl-Brennwert-Heizung. Außerdem verstehen die Kunden die Förderung aus dem Marktanreizprogramm ohnehin besser.

Label für Altanlagen kommt 2016

Sicher kommen soll 2016 das Label für alte Heizungen. Das stehe im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, so Herdan, und "wenn uns die Kennzeichnung nicht gelingt, dann haben wir gar nichts gekonnt." In der zweiten Jahreshälfte solle klar sein, wie die Umsetzung aussehe, ergänzte Manfred Stather, Präsident des ZVSHK. Offen ist derzeit unter anderem noch, ob die Vergabe durch die Schornsteinfeger oder durch Heizungsbauer erfolgt.

Man wolle kein Ordnungsrecht für alte Heizungen, aber ein solches Label schaffe Bewusstsein dafür, wie alt die Anlagen in den Keller seien, so BDH-Chef Manfred Greis. Das würde den Weg zu einer Investitionsentscheidung verkürzen. In der EnEV 2014 vorgeschrieben ist die Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind. Allerdings gibt es so viele Ausnahmen, beispielsweise für Niedertemperaturheizungen, dass diese Pflicht kaum greift.

von Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.