Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

Newsletteranmeldung:

Richtige Auslegung für Gebäude wird nicht bewertet

Heizungslabel geben Hinweis auf Effizienz

Ab dem 26. September geben Heizungslabel Hinweise auf die Effizienz neuer Heizungen.

Auf Waschmaschinen, Kühlschränken und mittlerweile auch Staubsaugern kennt man sie bereits: die EU-Energieeffizienzkennzeichnung, kurz EU-Label genannt. Mit seiner Hilfe sollen Geräte, die Energie verschwenden, nach und nach vom Markt verschwinden. Ab 26. September 2015 gilt es nun auch für Heizungsanlagen, Warmwasserbereiter und -speicher. Gleichzeitig treten bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz der Geräte in Kraft.

Peter Kafke, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, erläutert die neue Kennzeichnung: "Das Label hat neun Effizienzklassen von A++ bis G, die auf der bekannten Skala von grün nach rot abgetragen werden. Die Logik ist die gleiche wie bei Waschmaschinen: Je grüner der Balken, desto effizienter das Gerät." In die schlechteren Effizienzklassen C bis G fällt allerdings kein Gerät auf dem Markt – die Neugeräte mit der geringsten Effizienz tragen also ein B. Die besten Effizienzklassen bleiben zunächst Wärmepumpen vorbehalten, so die Verbraucherschützer.

Allerdings können Wärmepumpen, so Peter Kafke, ihren technischen Vorteil in der Praxis nicht immer ausspielen: "Gute Wärmepumpenanlagen sind energetisch nicht zu toppen. Schlecht geplante oder installierte Anlagen können jedoch einen sehr hohen Stromverbrauch haben, der zu erheblichen Kosten führt. Wärmepumpen sind deshalb, auch wenn sie in den besten Effizienzklassen gemessen werden, nicht pauschal das effizienteste System." Das Label gibt also keine Auskunft darüber, wie hoch die künftigen Heizkosten mit der neuen Anlage tatsächlich wären, da jedes Heizsystem auch zum Gebäude und den Bewohnern passen muss. Hier hilft eine Beratung bei einem unabhängigen Experten weiter. Das macht auch deshalb Sinn, weil noch nicht alle Heizungstypen gelabeled werden können. So haben Pellet-Heizungen derzeit kein Label, die Regelungen dazu fehlen noch.

Vorsicht ist außerdem geboten, um beim EU-Label nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen: Neben der EU-Kennzeichnung wird es nämlich ab 2016 eine deutsche Kennzeichnung für bereits installierte Bestandsgeräte geben. Beide Label sind nur bedingt miteinander vergleichbar. Die neuen Mindesteffizienzanforderungen führen außerdem dazu, dass Anlagentypen, die sie nicht erfüllen können, vom Markt verschwinden, weil sie nicht mehr in den Vertrieb gebracht werden dürfen. Dies gilt beispielsweise für die bisher noch verbreiteten, jedoch technisch nicht mehr zeitgemäßen Niedertemperaturkessel. Nach Auffassung von Peter Kafke jedoch kein großer Verlust: "Hier verschwindet eine überholte Technik – die deutlich sparsameren Brennwertgeräte sind bis auf ganz wenige Sonderfälle für Verbraucher schon seit Jahren die bessere Wahl." Quelle: vzbv / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.