Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Politik kündigt Nachbesserung durch KWK-Novelle an

EEG macht Einsatz von Mini-KWK schwieriger

Für eigenverbrauchten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung wird nach der EEG-Reform EEG-Umlage fällig.

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist nun besiegelt, Bundespräsident Gauck hat das Gesetz unterzeichnet. Doch die Kritik hält an. Das Gesetz erschwere die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen, so der Verband der Energiedienstleister VfW. Energieeffizienzmaßnahmen und Energiedienstleistungen würden zugunsten großer Erzeuger behindert und der dezentralen, innovativen und kostengünstigen Stromerzeugung werde der Boden entzogen, klagt der Verband. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat eine Verfassungsklage geprüft.

In der Neufassung des EEG wird nicht nur selbst verbrauchter PV-Strom, sondern auch Eigenstrom aus Kraft-Wärme-Kopplung mit der EEG-Umlage belastet. Das konterkariert das Ziel der Bundesregierung, in Zukunft ein Viertel des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. "Am 25-Prozent-Ziel wird festgehalten", betonte Herlind Gundelach, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie dennoch beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung. Auch ihr SPD-Ausschusskollege Florian Post bestätigte diese Zielsetzung der Koalition.

Derzeit werden etwa 11 Prozent des Strom in KWK erzeugt. Es solle im Sommer 2014 mit der Novellierung des KWK-Gesetzes begonnen werden, versprachen die Politiker.

Ausnahmen gibt es für Anlagen bis 10 kW Leistung, die 10.000 kWh erzeugen dürfen, bevor EEG-Umlage fällig wird. Die kleinsten KWK-Anlagen, so genannte Nano-BHKW mit nur 2 kW elektrischer Leistung für Einfamilienhäuser erzeugen bei einer Jahreslaufleistung von 7.000 Stunden etwa 14.000 Kilowattstunden Strom. Für die gibt es ein spezielles Förderprogramm. Noch kritischer wird es für Mehrfamilienhäuser. Mieterstrom wird komplett EEG-pflichtig. Auch kleinere Gewerbebetriebe haben in der Regel Anlagen, die zu groß sind für eine Befreiung von der EEG-Umlage. Gerade dort käme es aber zu einer Entlastung der Netze durch Erzeugung und Verbrauch vor Ort. Quellen: VfW / B.KWK / pgl

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