Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Betriebsdauer beträgt meist zwischen 25 und 30 Jahren

Dekra warnt vor Schäden an alten Öltanks

Tanks für Ölkessel müssen regelmäßig auf den Prüfstand. © IWO

Viele Öltanks sind älter als 25 Jahre und entsprechen nicht mehr den technischen Regeln, warnt die Dekra.

Viele der bestehenden Heizöllagertanks aus Kunststoff in Deutschland sind bereits älter als 25 Jahre. Diese Altanlagen entsprächen oft nicht mehr den technischen Regelwerken, stellen die Sachverständigen der Dekra fest. Damit sei ein erhöhtes Risiko eines Boden- und Gewässerschadens gegeben.

Heizöllagertanks aus Kunststoff sind für eine Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Falls der Betreiber seine Anlage länger betreibt, ist eine Absicherung im Schadensfall durch die Versicherung in der Regel ausgeschlossen.

Als Beispiele für typische Mängel nennen die Experten eine Einbuchtung an den unteren Ecken des Tanks nach innen mit Verlust der Stabilität der Tankanlage, die Absenkung des Tankdaches, die zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmeleitung) führen sowie Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung.

Heizölschäden, die den Boden oder das Grundwasser verunreinigen und einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellen, können sehr teuer werden. Neben den Kosten für die Beseitigung des Schadens drohen dem Verursacher auch hohe Bußgelder. Bei Verstößen gegen die Prüf- und Wartungsvorschriften tritt selbst eine Gewässerschutzversicherung nur eingeschränkt für Schäden ein.

Grundsätzlich sind alle Betreiber, auch Privatleute, verpflichtet, Heizöltankanlagen laufend auf äußerlich sichtbare Schäden zu überprüfen und regelmäßig warten zu lassen. Wer sich die regelmäßige Kontrolle nicht selbst zutraut, muss einen Fachbetrieb damit beauftragen. Vorgeschrieben ist weiter eine in der Regel jährliche Wartung der Sicherheitseinrichtungen von einem anerkannten Fachbetrieb und in bestimmten Abständen (je nach Volumen und Standort) eine vollständige Überprüfung durch einen Sachverständigen. Quelle: Dekra / pgl

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