Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Öffentliche Gebäude dienen als Prestigeobjekte

Contracting soll Verbrauch um ein Drittel senken

In Krankenhäusern soll Contracting die Energiebilanz verbessern. Bild: Cofely

Immer mehr öffentliche Gebäude schließen Contractingverträge ab, um weniger Geld für Energie auszugeben. Gleichzeitig wird auch das Energieliefern durch Contractoren immer populärer.

Im St. Clemens-Hospital in Geldern ist man zufrieden. Gerade wurde die Energieerzeugung rundum saniert: Die alten Dampfkessel wurden durch einen Pellet- und einen Brennwertkessel sowie zwei Schnelldampferzeuger ersetzt, dazu ein Blockheizkraftwerk installiert, mit dem das Hospital Strom für den Eigenbedarf produziert und einen Kraft-Wärme-Kopplungsbonus von 5,11 Cent pro Kilowattstunde erzielt.

Stolze 34 Prozent Energie weniger soll die neue Anlage jedes Jahr verbrauchen. Das Erfreulichste für das Krankenhaus ist dabei aber, das für all diese Investitionen keinerlei Mehrausgaben nötig waren und ganz im Gegenteil langfristig Kosten eingespart werden. Auch für die Wartung muss das Spital nicht aufkommen. Das übernimmt ein so genannter Contractor.

Partner ist die Firma Cofely. Sie hat alle Anlagen bezahlt, installiert und übernimmt Betrieb und Wartung. Dafür bekommt die Firma einen vorher vertraglich festgelegten Anteil an den eingesparten Kosten, die durch die optimierten Energieerzeugungsanlagen wegfallen. Nach Angaben von Cofely haben sich die Ausgaben für das Krankenhaus in Geldern bereits nach zehn Jahren amortisiert. Gleichzeitig hat die Klinik im ersten Jahr schon 8 Prozent weniger Kosten.

Beim Contracting schließen zwei Seiten einen Vertrag. Der Auftraggeber, in diesem Fall das Krankenhaus, sichert dem Contractor genannten Dienstleister einen gewissen Prozentsatz der eingesparten Kosten als Gewinn zu. Im Gegenzug verpflichtet sich der Contractor, die Energienutzung zu optimieren und die Energiekosten merklich zu reduzieren. Das geschieht zum Beispiel durch den Ausbau veralteter Anlagen und den Einbau von Pelletkesseln wie beim St. Clemens-Hospital aus Geldern oder aber auch einfach durch den Einbau von Energiesparlampen. Sowohl die vertraglich zugesicherten Einsparungen als auch die Gewinnmarge für den Contractor und die Laufzeit des Vertrags werden für jeden Fall neu ausgehandelt. Daher gibt es keine festen Zahlen für diese Dienste.

In der Regel behält der Contractor während der ersten Jahre den ganzen Gewinn aus den Einsparungen, um seine Anfangsinvestitionen zu begleichen. Wichtig ist dabei immer nur, dass der Contractor die vertraglich zugesicherte Einspargarantie einhält. Daran hat er Interesse, denn schließlich garantiert ihm größtmögliche Einsparung auch den höchsten Gewinn.

Diese Form des Contractings nennt sich Energie-Einsparcontracting. Das Einsparcontracting, auch Performance-Contracting genannt, ist allerdings nur eine Form des Contractings und führt im Moment eher ein Nischendasein. Es wird hauptsächlich von der öffentlichen Hand realisiert. Vor allem Schulen, Krankenhäuser, Gefängnisse und Kasernen wurden in den letzten Jahren mithilfe von Einspar-Contractoren energietechnisch optimiert. Das größte Prestigeprojekt ist im Moment das Auswärtige Amt.

Eine andere Form der Energiespardeals ist aber sehr viel weiter verbreitet: Energieliefercontracting, das auch für kleinere Betriebe und private Wohnungs- und Hausbesitzer interessant ist.  Beim Energieliefercontracting gibt es keine vertraglich gesicherte Einspargarantie, sondern es wird eine völlig neue Heizung vom Unternehmen installiert. Das nennt man auch Anlagencontracting.

Die Anlagen bleiben im Eigentum des Contractors, dieser stellt dem Vertragspartner die Kosten für Finanzierung und Wartung der Anlage plus den Primäreinkauf der Energie in Rechnung. Um das System rentabel zu machen, minimiert der Contractor die Verluste innerhalb zum Beispiel des Heizsystems beispielsweise in einer Wohnanlage durch neue Kessel oder Pumpen. Da die Anlage im Idealfall sehr viel ökonomischer und ökologischer arbeitet, sinken die Ausgaben für Energie erheblich. Gleichzeitig bekommt das Energieunternehmen die Kosten für die Installierung der Anlage langsam in Raten zurück plus Gewinn. Die Lieferverträge sind in der Regel über 10 bis 15  Jahre festgeschrieben.

In den 90ern dümpelte die Branche ein bisschen vor sich hin und ein Ausdünnungsprozess begann. Doch seit einigen Jahren hat sich das geändert. Frank Stoppa, Projektleiter vom Verband für Wärmelieferung e.V. (VfW) sieht seine Branche im Kommen: "Allein die Mitglieder des VfW meldeten 2009 rund 35.200 bestehende Verträge. Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das ist ein Trend, der sich durch die ganze Branche zieht." Mit 266 Mitgliedern vereinigt der VfW nach eigenen Angaben ungefähr die Hälfte aller Contractoren in Deutschland unter seinem Dach. Bisher werden solche Energielieferverträge aber hauptsächlich von großen Wohnanlagen abgeschlossen, einige Aufträge gibt es aus der Industrie. Die Installation lohnt sich bisher nur in größeren Anlagen. "Wir empfehlen Kunden in der Regel ab einer Fläche von circa 1.000 Quadratmetern das Wärmecontracting", rät Stoppa gegenüber EnBauSa. Davor lohne sich die Einsetzung der oft teuren Anlagen einfach nicht, dies sei aber immer im Einzelfall zu prüfen. Von manchen Unternehmen, zum Beispiel EWE aus Oldenburg oder den Stadtwerken Neuss, wird auch schon Contracting für Ein- und Mehrfamilienhäuser angeboten.

Noch sind allerdings nicht alle rechtlichen Fragen geklärt. Da vor allem die Wohnungswirtschaft vom Energieliefercontracting Gebrauch macht, kommt der Mieterschutz ins Spiel. Andreas Klemm, Experte für Rechtsfragen beim Contracting und Herausgeber der Zeitschrift Contracting und Recht: "Dauerbrenner ist die Frage, ob der Vermieter berechtigt ist, die Kosten der Wärmelieferung auf den Mieter umzulegen. Der BGH hat sich zu dieser Frage bereits mehrfach geäußert. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH sind die Hürden für die Umlagefähigkeit nicht mehr allzu hoch." Wenn der Vermieter eine Modernisierung der Heizungsanlage durch einen Contractor durchführen lässt, darf er die Miete nicht erhöhen.

Lediglich wenn er die Modernisierung in Eigenregie durchführt kann er die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund ergänzt gegenüber EnBauSa: "Wichtig ist, bei Neuabschluss eines Mietvertrages eventuelle Vertragsklauseln zum Contracting genau zu prüfen. Soll in einem laufenden Mietverhältnis auf Contracting umgestellt werden, geht dies nur, wenn sich Mieter und Vermieter einigen oder wenn im Mietvertrag eine Regelung vorgegeben ist, die die einseitige Umstellung erlaubt. Das sollte beim örtlichen Mieterverein geprüft werden".  

Ob sich auch das Energiesparcontracting in den nächsten Jahren so wird etablieren können wie die vielen Formen des Energieliefercontractings, bleibt abzuwarten. Das Hospital St. Clemens in Gildern  kann sich in jedem Falle schon mal freuen, in den nächsten Jahren sowohl Geld als auch CO2 einzusparen. Eine Perspektive, die in Zeiten von Klimazielen und knappen Kassen doch sehr verlockend klingt. 117Paul-Jasper Dittrich/pgl

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