Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Baden-Württembergs Umweltminister lenkt ein

Bio-Öl bleibt Erneuerbaren-Option beim Wärmegesetz

Benutzer von Ölheizungen müssen nicht umrüsten. © MHG

Bioöl bleibt eine Option, mit der Hausbesitzer das E-Wärmegesetz in Baden-Württemberg erfüllen. Fünf Prozent müssen aus anderen erneuerbaren Quellen kommen.

Die baden-württembergische Landesregierung will mit der Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes doch Bio-Heizöl weiter anerkennen. Das erklärte Landesumweltminister Franz Untersteller gegenüber den Stuttgarter Nachrichten.

Untersteller will mit dem neuen Gesetz festschreiben, dass Hausbesitzer beim Austausch ihrer Heizung den Energiebedarf ihres Hauses künftig zu 15 Prozent mit Hilfe erneuerbarer Energien decken müssen. Bislang sind es zehn Prozent. Vorgesehen war, den Einsatz von Bio-Öl dabei nicht anzuerkennen. "Zur Vermeidung weiterer Nutzungskonkurrenzen, auch mit der Nahrungsmittelproduktion, sollen daher keine weiteren Anreize im EWärmeG für eine verstärkte Nachfrage nach Bioölen gesetzt werden", hieß es in den Eckpunkten.

Um dem Dilemma der Nutzungskonkurrenz zu entgehen, werden 10 Prozent anerkannt, die restlichen fünf Prozent müssen über andere Maßnahmen wie Dämmung, Solarthermie oder Wärmepumpe erbracht werden. Verbände wie Haus und Grund und die Verbraucherzentrale hatten sich aus Kostengründen gegen die Pläne Unterstellers ausgesprochen, Bioöl die Anerkennung zu verweigern. Sie haben den Beschluss begrüßt.

Bei Solarthermie ist die Kollektorfläche pauschaliert, um das Verfahren zu vereinfachen. Dabei wird die notwendige Kollektorfläche von 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Wohnfläche auf 0,07 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter erhöht. Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten reichen 0,06 Quadratmeter pro Quadratmeter Wohnfläche.

Bei der Nutzung von Holz in einem Zentralheizungskessel kann im Regelfall ein Deckungsanteil von 100 Prozent am Wärmebedarf erreicht werden. Werden Einzelraumfeuerungen genutzt, müssten unter Beibehaltung der Mindestwirkungsgrade mindestens 30 Prozent der Wohnfläche überwiegend beheizt werden, um 15 Prozent Deckungsanteil zu erreichen.

Bei einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe soll eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 zu einem Anteil erneuerbarer Energie von 15 Prozent führen. Möglich sind auch Ersatzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem, besser als von der EnEV gefordert zu sanieren oder bei Wohngebäuden mit maximal zwei Geschossen die Kellerdecke zu dämmen. Bei der Heizung werden Mikro-KWK-Anlagen, aber auch PV anerkannt. Kombimaßnahmen sind zugelassen.

Die Vorlage eines langfristigen Sanierungsfahrplans soll bei Wohngebäuden zur Verringerung der Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien führen. Der Sanierungsfahrplan stößt bei den Handwerksverbänden auf große Empörung. Der Grund: Wer einen Sanierungsfahrplan erstellt, muss die Berechtigung zur Bafa-Vor-Ort-Beratung haben. Das ist als Qualitätssicherung gedacht. Die Crux: Es schließt Handwerker aus, die entweder einen Betrieb leiten oder angestellt sind. 117pgl

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