Heizung und Warmwasser
Quelle: Pia Grund-Ludwig

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Wärmepumpen legen im Neubau deutlich zu

Bericht zieht positive Bilanz zum Wärmegesetz

Wärmepumpen haben im Neubau die besten Karten. © Nibe

Studie zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz untersucht als Option Nutzungspflicht im Bestand.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat eine Untersuchung vorgelegt, die die Auswirkungen des Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetzes beurteilt und erste Handlungsempfehlungen gibt. Von Immobilienbesitzern ist mit heftigem Widerstand gegen die Ideen einer Weiterentwicklung der Nutzungspflicht in Bestandsgebäuden zu erwarten.

Vor allem im Neubau ist das Gesetz ein Erfolgsmodell. Alle Heizungen auf Basis von Erneuerbaren konnten ihre Marktanteile im Neubau deutlich erhöhen. Am stärksten profitierten Wärmepumpen, gefolgt von Pellet-Heizungen. Nur in jedem siebten Neubau konnte Solarthermie punkten.

Auch im Gebäudebestand legen Heizungen mit Erneuerbaren zu, allerdings von einem niedrigen Niveau aus. Immerhin 6 Prozent der Bestandsgebäude wurden 2010 nach Angaben der Studie bereits ausschließlich mit Erneuerbaren beheizt, 13 Prozent nutzten nachwachsende Energien zum Teil.

Bei Wärmepumpen sieht der Bericht deutlichen Bedarf an einer Nachjustierung bei Nachweisen der Effizienz. Dazu sollten Maßnahmen geprüft werden, die dem Kunden während des Betriebs Informationen zur Effizienz geben. Auch rät die Studie, Maßnahmen zu prüfen, die eine Einhaltung der Jahresarbeitszahl gewährleisten können.

Die Verbraucherzentralen hatten dazu eine Garantie der Jahresarbeitszahl durch den Handwerker oder Hersteller vorgeschlagen. Das sei nicht gerecht, so die Hersteller. Schließlich hänge die Jahresarbeitszahl vom Nutzerverhalten ab. Und sie sei nicht der einzig sinnvolle Wert zur Bewertung der Effizienz. Die Studie schlägt außerdem vor, die Anforderungen an die Jahresarbeitszahl zu erhöhen.

Um den Gebäudebestand noch besser zu adressieren nennt der Bericht zwei Optionen. Die erste ist eine Einbeziehung von Bestandsgebäuden in die verpflichtende Nutzung Erneuerbarer per Ordnungsrecht. Das wird in Baden-Württemberg praktiziert. Dort muss beim Tausch eines Heizkessels der Wärmebedarf anschließend mit 10 Prozent durch Erneuerbare gedeckt werden. Ersatzmaßnahmen sind möglich. Ein erster Erfahrungsbericht zum baden-württembergischen Gesetz liegt vor. Aus Sicht des Umweltministers Franz Untersteller, Die Grünen, ist es ein Erfolg. Nach der Einführung kam es jedoch zunächst zu einem Einbruch bei Heizungsmodernisierungen. Es bedürfe einer genauen Prüfung, ob dies dauerhaft der Fall sei, so die Studie des BMU.

Als zweite Option werden Möglichkeiten einer Förderung diskutiert, die unabhängig vom Bundeshaushalt ist. Die hatte der Bundesrat gefordert, um das Hoch und Runter der Förderung zu vermeiden, das in der Vergangenheit immer wieder zu einer Verunsicherung der Verbraucher geführt hat. Auch beim Gebäudesanierungsprogramm soll nach dem Willen der Bundesregierung eine haushaltsunabhängige Finanzierung ab 2015 geprüft werden. Zu den möglichen Modellen wurde eine Studie in Auftrag gegeben. Denkbare Varianten sind Portfolio- und Prämienmodelle.

Das Portfoliomodell würde die Brennstoffhändler verpflichten, einen Mindestanteil Erneuerbarer in den Markt zu bringen. Beim Prämienmodell würde der Endverbraucher beim Umstieg einen Zuschuss erhalten. Die Kosten sollen nach dem jetzt vorgestellten Modell ebenfalls über die Brennstoffhändler umgelegt werden.

Die Preistreiberei auf dem Strommarkt wiederhole sich damit auf dem Wärmemarkt, warnte Rolf Kornemann vom Hausbesitzerverband Haus & Grund postwendend. Betroffen seien 80 Prozent der Haushalte. Die Konstruktion der vorgeschlagenen Prämie ist jeodch anders. Sie kumuliert sich nicht, ein Nachsteuern wäre bei zu hohen Kosten möglich, argumentiert der Bericht. von Pia Grund-Ludwig

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