Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versendet ab sofort die Förderbescheide für Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung. 1.400 Anträge hatten sich dort seit Anfang des Jahres gestaut, da die beihilferechtliche Genehmigung nicht vorlag. Die gibt es seit 24. Oktober 2016. Bislang wurden seit Dezember 2014 nach Angaben des BAFA 7.000 Anlagen gefördert.
Das BAFA spricht von einem Gesamt-Fördervolumen von einer Milliarde Euro, das ist eine Hochrechnung der Gesamtförderung für KWK-Strom, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung für KWK-Strom wird dabei über eine Förderdauer von mehreren Jahren ausgezahlt. Netze und Speicher werden dagegen durch eine einmalige Zuschlagszahlung gefördert. Ab sofort ist auch die vereinfachte und gebührenfreie Zulassung für Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW über das elektronische Anzeigeverfahren freigeschaltet.
Das KWKG ist bereits am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und stand bisher unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Förderung kann infolge der Freigabe der Europäischen Kommission vom 24. Oktober 2016 rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gewährt und der Zuschlaganspruch in voller Höhe ausgezahlt werden. Quelle: BAFA / pgl