Frist für Antragstellung im einstufigen Verfahren neun Monate

Zuschüsse für Erneuerbare bei Heizungen steigen

Solarthermie ist auch bei Warmwasserbereitung förderfähig. © Bomatherm

Die Förderung Erneuerbarer Energien wird zum 1. April 2015 angehoben.

Das Marktanreizprogramm wurde optimiert, für Anträge ab 1. April gibt es in vielen Segmenten bei der Integration Erneuerbarer mehr Geld. Außerdem haben Hausbesitzer mehr Zeit für die Anträge.

Für Pelletkessel wird die Förderung von derzeit 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben. Bei Pelletkesseln mit Pufferspeichern gibt es künftig 3.500 Euro für eine neue Anlage. 2.000 Euro gibt es für Pellet-Öfen mit Wassertasche. Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung erhalten künftig 2.220 Euro. Wärmepumpen erhalten mehr Fördermittel für Erdwärmepumpen mit Erdsonden, dafür wird eine qualitätsgesicherte Bohrung und eine Versicherung gegen Bohrschäden verlangt.

Neuerungen gibt es auch bei Antragsberechtigten. Die Antragsberechtigung wird auf alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, ausgeweitet. Außerdem wird der Gebäudebestand neu definiert. Zum Gebäudebestand zählen alle Gebäude, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll. Bislang galt als Gebäudebestand alles, was bislang bereits beheizt war. Eine zeitliche Beschränkung gab es nicht.

Die Frist für die Antragstellung im einstufigen Verfahren wird von 6 auf 9 Monate erweitert.

Solarkollektoranlagen zur reinen Warmwasserbereitung sind jetzt auch Gegenstand der Basisförderung. Bislang waren reine Warmwasseranlagen von der Förderung ausgenommen.

Die Zusatzförderung (verschiedene Bonustatbestände sowie für Optimierungsmaßnahmen) wird auch im Rahmen der Innovationsförderung möglich. Die Bonusförderung wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt, etwa für die Koppelung verschiedener Erneuerbarer in einer Anlage, den Kesseltausch oder die Einbindung in Wärmenetze.

Die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme wird aufgehoben.

Eine ertragsabhängige Förderung im Rahmen der solaren Innovationsförderung wird zum ersten Mal eingeführt, allerdings nur für Anlagen zwischen 20 und 100 Quadratmetern. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt dies also in der Regel nicht.

Die Prozesswärme wird auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert.

Eine Zusatzförderung wird gewährt, sofern mit der Errichtung der förderfähigen Anlage, eine Optimierungsmaßnahme durchgeführt wird. Dafür gibt es bis zu 10 Prozent der Nettoerrichtungskosten. Bei nachträglicher Optimierung sind Zuschüsse zwischen 100 und 200 Euro möglich.

Auch bei Wärmepumpen gibt es einige Neuerungen. So wird ein Lastmanagementbonus bei Wärmepumpen eingeführt. Einmalig kann ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden. Dies ist frühestens nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme der geförderten Anlage möglich.

Der Bonus für die Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz wird jetzt auch mit der Errichtung einer Biomasse-Anlage oder Wärmepumpe möglich.

Der Antrag für die Förderung von Maßnahmen zur Visualierung des Ertrages Erneuerbarer Energien muss jetzt vor Vorhabensbeginn beim BAFA gestellt werden und nicht wie bisher nach Realisierung der Maßnahme. Quelle: BAFA / pgl

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